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BMI: 14.289 Asyl­su­chen­de im Fe­bru­ar 2017 – Zahl der Asylsuchenden weiter rückläufig

Im Monat Februar 2017 reisten 14.289 Asylsuchende nach Deutschland ein. Wie im Vormonat kamen diese vor allem aus Syrien, Irak und Eritrea. Im Januar 2017 hatte die Zahl der eingereisten Asylsuchenden 14.476 betragen.

Die Anzahl der offenen Fälle beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge konnte auch im Februar 2017 weiter abgebaut werden. So hat das Bundesamt im Februar 2017 über die Anträge von 71.499 Personen entschieden und die Zahl der anhängigen Verfahren von 384.523 Ende Januar 2017 auf 333.815 Ende Februar 2017 reduziert. Die Zahl der beim Bundesamt gestellten förmlichen Asylanträge lag im Monat Februar 2017 bei 16.568.

Die Zahlen im Einzelnen:

I. aktueller Monat

a) Registrierte Zugänge in der Asylgesuch-Statistik

Nach der seit Januar 2017 zur Verfügung stehenden Asylgesuch-Statistik wurde im Februar 2017 ein Zugang von 14.289 Asylsuchenden nach Deutschland registriert.

Hauptstaatsangehörigkeiten von Januar und Februar 2017

 Top-10-StaatsangehörigkeitenJan 2017 Feb 2017
Asylsuchende insgesamt14.47614.289
1.Syrien2.7123.533
2.Irak1.1301.387
3.Eritrea9901.017
4.Afghanistan963951
5.Ungeklärt583573
6.Iran800567
7.Somalia508496
8.Nigeria643452
9.Türkei573440
10.Russische Föderation330391

b) Asylentscheidungen und förmliche Asylanträge im Februar 2017

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Im Februar 2017 hat das Bundesamt über die Anträge von 71.499 Personen (Vorjahresmonat: 51.528, Vormonat: 70.750) entschieden.

15.146 Personen (21,2%) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28.08.1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 300 Personen (0,4%), die als Asylberechtigte nach Art. 16a GG anerkannt wurden, sowie 14.846 Personen (20,8%), die Flüchtlingsschutz nach § 3 AsylG i.V.m. § 60 Abs. 1 AufenthG erhielten.

13.264 Personen (18,6%) erhielten nach § 4 AsylG subsidiären Schutz i.S.d. Richtlinie 2011/95/EU. Darüber hinaus hat das Bundesamt bei 4.527 Personen (6,3%) Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 oder Abs. 7 Satz 1 AufenthG festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 26.146 Personen (36,5%). Anderweitig erledigt (z.B. durch Entscheidungen im Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 12.416 Personen (17,4%). Die Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge lag Ende Februar 2017 bei 333.815 (zum 31.01.2017: 384.523).

Im Februar 2017 haben beim Bundesamt 16.568 Personen Asyl beantragt. Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vorjahresmonat um 51.229 Personen (-75,6%) und gegenüber dem Vormonat um 1.396 Personen (- 7,8%) jeweils gesunken.

Hauptherkunftsländer im Februar 2017

Zum Vergleich:Dez 2016Jan 2017Feb 2017
 1.Syrien3.4022.7173.305
 2.Afghanistan1.9041.5561.576
 3.Irak1.6921.3121.476
 4.Eritrea1.6469661.087
 5.Iran781926763
 6.Somalia658617585
 7.Türkei548610533
 8.Nigeria621688525
 9.Russische Föderation512517477
10.Serbien675555444

II. Januar bis Februar 2017

a) Registrierte Zugänge in der Asylgesuch-Statistik

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Ausweislich der Asylgesuch-Statistik wurde von Januar bis Februar 2017 ein Zugang von 31.481 Asylsuchenden nach Deutschland registriert. Die Hauptstaatsangehörigkeiten werden in der folgenden Tabelle dargestellt (Hinweis: die Monatswerte enthalten keine Nachmeldungen und nachträglichen Berichtigungen. Diese sind nur in den nachfolgenden Zahlen des bisherigen Jahres enthalten. Eine Addition der Monatswerte ergibt also nicht den bisherigen Jahreswert):

Top-10-Staatsangehörigkeiten von Januar bis Februar 2017

Jan. – Feb. 2017
Asylsuchende insgesamt31.481
1.Syrien7.359
2.Irak2.835
3.Afghanistan2.286
4.Eritrea2.159
5.Iran1.407
6.Ungeklärt1.231
7.Nigeria1.164
8.Somalia1.104
9.Türkei1.025
10.Russische Föderation782

b) Asylentscheidungen und förmliche Asylanträge im Zeitraum Januar bis Februar 2017

In der Zeit von Januar bis Februar 2017 haben insgesamt 37.074 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (120.642 Personen) bedeutet dies einen Rückgang um 69,3%.

Hauptstaatsangehörigkeiten von Januar bis Februar 2017 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum

Jan-Feb 2016Jan-Feb 2017
1.Syrien60.9937.041
2.Afghanistan12.4673.409
3.Irak16.7653.123
4.Eritrea1.5822.214
5.Iran2.7661.714
6.Somalia3481.313
7.Nigeria4191.249
8.Türkei3471.151
9.Russ. Föderation7721.044
10.Serbien1.8731.032

In den Monaten Januar und Februar 2017 hat das Bundesamt über die Anträge von 142.139 Personen entschieden, 41.162 mehr (+ 40.8%) als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.

31.620 Personen (22,2%) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28.08.1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 552 Personen (0,4%), die als Asylberechtigte nach Art. 16a GG anerkannt wurden, sowie 31.068 Personen (21,8%), die Flüchtlingsschutz nach § 3 AsylG i.V.m. § 60 Abs. 1 AufenthG erhielten.

26.263 Personen (18,5%) erhielten nach § 4 AsylG subsidiären Schutz i.S.d. Richtlinie 2011/95/EU. Darüber hinaus hat das Bundesamt bei 8.537 Personen (6,0%) Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 oder Abs. 7 Satz 1 AufenthG festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 51.135 Personen (36,0%). Anderweitig erledigt (z.B. durch Entscheidungen im Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 24.584 Personen (17,3%).

BMI, Pressemitteilung v. 09.03.2017