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DStGB: Klimaschutzziele nur mit Kommunen erreichbar

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Fahrverbote nur „ultima ratio“ – Bekämpfung an der Quelle vorziehen. 10. DStGB-Konferenz „Kommunen aktiv für den Klimaschutz“ in der Deutschen Welle in Bonn

„Die Klimaschutzziele und die Umsetzung des am 04.11.2016 in Kraft getretenen Weltklimaabkommens von Paris mit einer dort beschlossenen Begrenzung der Erderwärmung auf möglichst 1,5 Grad sind ohne die Kommunen und ihre Bürgerschaft nicht zu erreichen.“

Dies erklärte der Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Bürgermeister Roland Schäfer, Bergkamen, bei der 10. DStGB-Konferenz „Kommunen aktiv für den Klimaschutz“ in Bonn, an der auch Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks teilnahm.

Klimaschutz ist in Städten und Gemeinden eine Querschnittsaufgabe. Insbesondere durch den planerischen Ausbau der Windenergie und der Biomasse, aber auch durch die Solarförderung ist der Anteil der erneuerbaren Energien am gesamten deutschen Stromverbrauch bereits auf über 32% gestiegen. Weiteres Potenzial für ein Mehr an Klimaschutz in den Kommunen sieht der Deutsche Städte- und Gemeindebund in einer „Stadt der kurzen Wege“, einer umweltfreundlichen Beschaffungspraxis, der Förderung der Elektromobilität sowie bei der Beleuchtung. Allein durch den LED-Einsatz bei der Straßenbeleuchtung können Kommunen bis zu 2,2 Mrd. Kilowattstunden Strom sparen und rd. 1,4 Mio. Tonnen CO2-Emissionen vermeiden.

„Das Ziel, bis zum Jahr 2050 CO2-neutral zu leben, werden wir mit freiwilligen Absichtserklärungen allein nicht erreichen. Vielmehr sind für eine Treibhausgasneutralität auch verpflichtende Maßnahmen, insbesondere der Industrie, nötig“, betonte Schäfer.

Auch in einer Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden, die 35% der Endenergie verbrauchen, schlummern große Einsparpotenziale. Dabei muss das Motto gelten: Dämmstyroporwahn verhindern und innovative Energieeinsparungen fördern. Der DStGB fordert zudem, Standards nicht zu überziehen:

„Wohnen muss bezahlbar bleiben!“, so Schäfer.

Die aktuelle Diskussion um die Verringerung der Stickoxidwerte, die Einführung einer „Blauen Plakette“ sowie das Verbot von Dieselfahrzeugen verdeutlicht die Notwendigkeit, die Schadstoffe an der Quelle zu bekämpfen statt an Symptomen zu kurieren. Zur Ursachenbekämpfung gehört, die Autohersteller in die Pflicht zur Produktion schadstoffarmer Fahrzeuge zu nehmen. Jedenfalls können Fahrverbote für Dieselfahrzeuge nur die „ultima ratio“ sein, zumal beim Feinstaub auch der Abrieb von Bremsen und Reifen die Luft belastet. Innovative Mobilitätskonzepte sowie eine Stärkung der Elektromobilität, des ÖPNV und des Fahrradverkehrs müssen daher Vorrang haben. Bei der E-Mobilität muss eine Förderung auf das Handwerk, örtliche Lieferanten sowie den ÖPNV fokussiert werden. Ferner kann durch eine intelligente, IT-gestützte Verkehrsleitung die Belastung der Luft verringert werden.

„Weniger Stau bedeutet weniger Staub“, so Schäfer.

Eine umfassende und klimafreundliche Mobilitätsstrategie führt zudem zu einer Verminderung der Luftbelastung mit Schadstoffen und zu einer hohen Lebensqualität in unseren Städten und Gemeinden.

DStGB, Pressemitteilung v. 14.03.2017