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StMBW: Bildungsministerium nimmt Anliegen der Schulleitungen an Grund- und Mittelschulen sehr ernst

Vielfältige Maßnahmen des Bayerischen Bildungs- und Wissenschaftsministeriums haben in der laufenden Legislaturperiode dazu beigetragen, die Arbeitssituation der Schulleitungen an Grund- und Mittelschulen deutlich zu verbessern.

„Wir nehmen die Anliegen unserer Schulleitungen an Grund- und Mittelschulen sehr ernst. Mit großem Engagement leisten sie wertvolle Arbeit. Es ist uns wichtig, diese Leistung entsprechend anzuerkennen. Deshalb wurde schon bisher die Unterstützung für Schulleitungen schrittweise verbessert, die Besoldung wurde angehoben. Ihr Wunsch nach weiteren Maßnahmen ist verständlich. Hierzu stehen wir im Dialog“, so Bildungs- und Wissenschaftsminister Dr. Ludwig Spaenle anlässlich der heutigen Auseinandersetzung mit der aktuellen Situation der Schulleitungen an Bayerns Grund- und Mittelschulen im Bildungsausschuss des Bayerischen Landtags.

Konkret wurden in der Amtszeit von Staatsminister Dr. Spaenle folgende Verbesserungen realisiert:

1. Das Einkommen der Schulleitungen der über 3.000 Grund- und Mittelschulen in Bayern wurde im Rahmen der Dienstrechtsreform finanziell angehoben. Die Einkommenssituation der Schulleitungen an Grund- und Mittelschulen ist bundesweit in Bayern mit am besten. Schulleiter von sehr kleinen Grund- und Mittelschulen, die vorher die Besoldungsgruppe A 12 mit Zulage hatten, wurden z.B. auf A 13 mit Zulage angehoben. Auch die Schulleitungen von etwas größeren und großen Grund- und Mittelschulen wurden finanziell merklich angehoben. Die Schulleiterinnen und Schulleiter, die vorher die Besoldungsgruppe A 13 hatten, wurden auf A 13 mit Zulage angehoben; die, die bisher nach der Besoldungsgruppe A 13 mit Zulage besoldet worden waren, erhalten nun A 14, und die, die bisher nach A 14 besoldet wurden, erhalten nun A 14 mit Zulage. Die Besoldung der Schulleitungen aus ihren letzten Dienstjahren ist Grundlage für die Pensionshöhe.

2. Seit dem Schuljahr 2013/2014 erhalten Schulleitungen, die entweder zwei Grundschulen oder zwei Mittelschulen leiten, jeweils eine zusätzliche Anrechnungsstunde. Seit dem Schuljahr 2016/2017 erhalten auch Schulleiter, die eine Grund- und eine Mittelschule führen, eine zusätzliche Anrechnungsstunde.

3. Seit dem Schuljahr 2013/2014 behalten Schulleiter auch bei rückläufiger Schülerzahl ihrer Grund- und Mittelschule im kommenden Schuljahr die Anzahl der Anrechnungsstunden, also der Ermäßigung ihrer Pflichtunterrichtsstunden, die ihnen im laufenden Schuljahr zustehen. Sie können damit mehr Zeit für die Leitung der Schule aufwenden.

4. Seit dem Schuljahr 2012/2013 erhält z.B. jeder Verbundkoordinator oder Leiter einer großen Mittelschule eine zusätzliche Anrechnungsstunde, das bedeutet weniger Unterrichtsverpflichtung inklusive weniger Vorbereitungszeit. Das bedeutet mehr Leitungszeit.

5. Die Zuweisung von Verwaltungskräften für Grund- und Mittelschulen wurde seit dem Schuljahr 2013/2014 ausgeweitet. Das Ministerium hat damals eine zusätzliche Unterstützung von Verwaltungskräften im Umfang von insgesamt 130 Verwaltungskräften realisieren können. Die Richtlinien für die Zuweisung von Verwaltungsangestellten wurden entsprechend überarbeitet. Schulleitungen von Grund- und Mittelschulen erhalten auch mehr Unterstützung durch Verwaltungskräfte, wenn sie gebundene Ganztagsklassen organisieren müssen. Auch die Arbeitszeit von Verwaltungskräften an Grund- und Mittelschulen bei Ganztagsklassen wurde um 3 Stunden je Ganztagszug im ersten Jahr ausgeweitet. Diese Zahl erhöht sich ab dem zweiten Jahr weiter.

6. Übergangsklassen für zugewanderte junge Menschen werden aufgrund des höheren Verwaltungsaufwandes doppelt gezählt.

7. Der Doppelhaushalt 2017/2018 sieht ab dem Schuljahr 2017/2018 Mittel für die Beschäftigung von weiteren 50 Verwaltungsangestellten an Grund- und Mittelschulen vor. Das führt zu einer weiteren Verbesserung der Situation.

8. 2013 wurde die Wiederbesetzungssperre für Funktionsstellen an Grund- und Mittelschulen von bisher 12 Monaten auf nun 3 Monate reduziert. Neue Rektoren und Konrektoren z.B. können so früher in das entsprechende Amt mit der entsprechenden Besoldung befördert werden.

StMBW, Pressemitteilung v. 16.03.2017