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StMUV: Flächenverbrauch senken – Bayerische Kompensationsverordnung setzt einheitliche Standards

Ein sparsamer und effizienter Umgang mit wertvollem Grund und Boden ist ein wichtiges Merkmal einer nachhaltigen Lebensweise. Unverzichtbar ist es daher, die Nutzung von Flächen in Einklang mit dem Schutz unserer hochwertigen Natur zu bringen. Das betonte heute die Bayerische Umweltministerin Ulrike Scharf. „Oberstes Gebot ist, den Flächenverbrauch deutlich und dauerhaft zu senken. Wir streben langfristig eine Flächenkreislaufwirtschaft ohne weiteren Neuverbrauch von Flächen an. Nachhaltige Entwicklung bedeutet aber auch, unvermeidliche Eingriffe in Natur und Landschaft bestmöglich auszugleichen. Die Bayerische Kompensationsverordnung ist ein zukunftsweisendes Konzept, das einen Interessenausgleich zwischen Eingriffen in die Natur und dem dazugehörigen Ausgleich ermöglicht. Bayern ist damit bundesweit Vorreiter“, so Scharf. Nach der bundesrechtlichen Eingriffsregelung müssen Eingriffe in die Natur, beispielsweise durch Straßenbauvorhaben, durch Verbesserungen im betroffenen Naturraum wieder ausgeglichen werden. Die Bayerische Kompensationsverordnung ist ein Instrument, mit dem solche Maßnahmen zielgerichtet, flexibel und zugleich flächenschonend vorgenommen werden können. Damit werden sowohl der Schutz von Natur und Landschaft, als auch die Belange insbesondere der Landwirtschaft am Erhalt guter landwirtschaftlicher Böden berücksichtigt.

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Das Kernstück der Bayerischen Kompensationsverordnung ist ein Wertpunktesystem, bei dem Eingriff und Ausgleich nach qualitativen Faktoren bewertet werden. Wichtige Kriterien sind dabei beispielsweise die Empfindlichkeit der Fläche, auf der der Eingriff stattfindet, oder der ökologische Wert der geplanten Ausgleichsmaßnahme. Dabei stärkt die Verordnung auch die Rolle der sogenannten Produktionsintegrierten Kompensationsmaßnahmen. Das heißt: Kompensation und landwirtschaftliche Nutzung können mit entsprechenden Bewirtschaftungsauflagen in noch größerem Umfang auf ein und derselben Fläche stattfinden als bisher. Die Bayerische Kompensationsverordnung stellt zudem sicher, dass auch die Kompensation von Hochwasserschutzmaßnahmen mit Augenmaß erfolgt, indem beispielsweise naturnah gestaltete und gepflegte Deiche auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen regelmäßig keinen Naturschutzausgleich nach sich ziehen.

Weitere Informationen unter http://www.stmuv.bayern.de/themen/naturschutz/bay_komp_vo/

StMUV, Pressemitteilung v. 21.03.2017

Redaktionelle Hinweise

  • Rechtsentwicklung hinsichtlich der BayKompV: hier.
  • Rechtsetzungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.