Sachgebiete: Schulrecht; Staats- und Verfassungsrecht; Recht der Kirchen, Religions- und Weltanbschauungsgemeinschaften / BVerwG, Beschl. v. 22.03.2017 – BVerwG 6 B 66.16 / Weitere Schlagworte: Teilnahme am Religionsunterricht; Erziehungsrecht der Eltern in religiösen und weltanschaulichen Fragen; Glaubensfreiheit
Leitsatz:
Die Aufnahme eines bekenntnisfremden minderjährigen Schülers in eine öffentliche Bekenntnisschule kommt nur in Betracht, wenn die Eltern die Unterrichtung und Erziehung ihres Kindes nach den Grundsätzen des Bekenntnisses vorbehaltlos anerkennen (im Anschluss an BVerwG, Beschl. v. 22.10.1981 – 7 B 126.81 – NJW 1983, 2583).
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