Sachgebiet: Ausländer- und Asylrecht / BVerwG, Urt. v. 23.03.2017 – BVerwG 1 C 14.16 / Weitere Schlagworte: Erlöschen der Niederlassungserlaubnis; Ausreise; gesicherter Lebensunterhalt des Ausländers
Leitsatz:
AnzeigeMaßgeblich für die nach § 51 Abs. 2 Satz 1 AufenthG zu treffende Prognoseentscheidung, ob der Lebensunterhalt des Ausländers für den Fall seiner zukünftigen Wiedereinreise gesichert ist, ist der Zeitpunkt des Eintritts der Erlöschensvoraussetzungen (hier: Ausreise des Klägers i.S.v. § 51 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG). Zweifel gehen dabei zu Lasten des ausreisenden Ausländers.
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- Vorinstanz: BayVGH v. 05.04.2016 – 10 B 16.165
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