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BVerwG: Zeitpunkt für Prognoseentscheidung nach § 51 Abs. 2 AufenthG

Sachgebiet: Ausländer- und Asylrecht / BVerwG, Urt. v. 23.03.2017 – BVerwG 1 C 14.16 / Weitere Schlagworte: Erlöschen der Niederlassungserlaubnis; Ausreise; gesicherter Lebensunterhalt des Ausländers

Leitsatz:

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Maßgeblich für die nach § 51 Abs. 2 Satz 1 AufenthG zu treffende Prognoseentscheidung, ob der Lebensunterhalt des Ausländers für den Fall seiner zukünftigen Wiedereinreise gesichert ist, ist der Zeitpunkt des Eintritts der Erlöschensvoraussetzungen (hier: Ausreise des Klägers i.S.v. § 51 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG). Zweifel gehen dabei zu Lasten des ausreisenden Ausländers.