Gesetzgebung

BVerwG: Zur Verjährung des Anspruchs auf Prozesszinsen

Sachgebiet: Verfahrens- und Prozessrecht / BVerwG, Urt. v. 23.03.2017 – BVerwG 9 C 1.16 / Weitere Schlagworte: Kündigung eines städtebaulichen Vertrags; Rückerstattung nebst Zinsen

Leitsatz:

Der Anspruch auf die Zahlung von Prozesszinsen entsprechend § 291 BGB verjährt bei allgemeinen Leistungsklagen grundsätzlich innerhalb von drei Jahren ab dem Schluss des Jahres, in dem er rechtshängig geworden ist.