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StMAS: Ehrenamtliches Engagement/Jugendarbeit – „Weitere Verbesserungen im Bereich der Jugendarbeit auf den Weg gebracht“

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Bayerns Sozialstaatssekretär Johannes Hintersberger betonte heute anlässlich der 20-Jahr Feier des Freiwilligenzentrums Augsburg: „Bayerns größter Schatz sind die engagierten Menschen, die sich täglich ehrenamtlich um ihre Mitmenschen kümmern. Sie sind der Kitt, der unsere Gesellschaft zusammenhält. Das zeigt sich in vielen Bereichen, so auch in der Jugendarbeit. Wir unterstützen dieses wertvolle Engagement in vielerlei Hinsicht. Deshalb freue ich mich, dass wir nun mit dem neuen Jugendarbeitsfreistellungsgesetz die Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeit erleichtern können. Das setzt ein deutliches Zeichen für ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit.“

Die vom Bayerischen Landtag beschlossene Aktualisierung des Jugendarbeitsfreistellungsgesetzes ermöglicht es Arbeitnehmern, ihr ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit flexibler auszuüben. So werden künftig die Freistellungen nicht mehr nach Tagen, sondern nach Veranstaltungen bemessen. Bisher kann ein Arbeitnehmer zum Zwecke der Jugendarbeit für höchstens 15 Arbeitstage und für nicht mehr als vier Veranstaltungen im Jahr eine Freistellung verlangen. Künftig können sich die Freistellungen auf zwölf Veranstaltungen verteilen. Dabei sind auch stundenweise Freistellungen mit einem Gesamtumfang der dreifachen wöchentlichen Arbeitszeit pro Jahr möglich.

„Das Gesetz spiegelt die Lebenswirklichkeit der Ehrenamtlichen viel besser wider. Eine flexible, pragmatische Handhabung kommt sowohl den Ehrenamtlichen als auch den Arbeitgebern entgegen. Letztlich profitieren alle – und so soll es sein“, so Hintersberger abschließend.

StMAS, Pressemitteilung v. 24.03.2017

Redaktionelle Hinweise

Angesprochen ist das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Freistellung von Arbeitnehmern für Zwecke der Jugendarbeit (JArbFG), das der Bayerische Landtag am 14.03.2017 beschlossen hat (Verkündung im GVBl. noch ausstehend). Zum Verfahrensstand bzw. -ablauf: hier.

Zur Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.