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BAMF: Chancen auf Asyl sind bundesweit einheitlich – Zur Berichterstattung über die Studie der Universität Konstanz

Jedes Asylverfahren wird individuell und bundesweit auf gleicher Rechtsbasis geprüft und entschieden. Mit dieser Aussage tritt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einer heute veröffentlichten Studie der Universität Konstanz entgegen.

Jeder in Deutschland Schutzsuchende hat – egal an welchem Standort sein Asylverfahren entschieden wird – die gleiche Chance auf asylrechtliche Anerkennung. Dies ist unabhängig von der gesellschaftlichen oder politischen Situation in den einzelnen Bundesländern. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesamtes durchlaufen einheitliche Schulungen und entscheiden auf Basis der gesetzlichen Grundlagen. Sie erhalten dazu eine Vielzahl von Entscheidungshilfen, wie beispielsweise fortlaufend aktualisierte Herkunftsländerleitsätze. So gewährleistet das BAMF gleiche Voraussetzungen für alle Antragsteller.

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Dass es von Bundesland zu Bundesland zu unterschiedlichen Entscheidungen und damit auch divergierenden Schutzquoten für Asylantragsteller kommen kann, ist hauptsächlich auf folgende Aspekte zurückzuführen:

  • Nicht in jedem Bundesland wird jedes Herkunftsland (gleich stark) bearbeitet. Findet keine Bearbeitung statt, erfolgt eine Weiterverteilung auf andere Bundesländer nach dem Königssteiner Schlüssel in Abhängigkeit von den aktuellen Kapazitäten. Dabei kann es auch passieren, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt besonders viele Schutzbedürfte aus einer Region eines Herkunftslandes nach Deutschland kommen und zum überwiegenden Teil im Rahmen der Weiterverteilung in einem Bundesland deren Asylantrag bearbeitet wird. Dies kann die Schutzquoten entsprechend verändern. Auch der Anteil der Dublin-Fälle, bei denen ein anderer EU-Mitgliedsstaat für das Asylverfahren zuständig ist, ist unterschiedlich hoch.
  • Das Asylverfahren stellt immer eine Einzelfallprüfung dar. Es wird individuell geprüft, ob Schutz gewährt wird oder der Asylantrag abzulehnen ist. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Glaubhaftigkeit des Vortrags der Asylgründe in der Anhörung, dem Kernstück des Verfahrens. Auch bei Personen aus demselben Herkunftsland können sich – bei auf dem ersten Blick ähnlichen Fallkonstellationen – die individuellen Umstände unterscheiden. Eine Beurteilung der drohenden Gefahr für den Antragsteller bei einer möglichen Rückkehr kann, wie in Afghanistan, bspw. davon abhängen, aus welcher Region die Person stammt. Ebenfalls zu berücksichtigen ist, ob der Lebensunterhalt bei einer Rückkehr sichergestellt werden kann. Dies ist jüngeren Personen, die eine Berufsausbildung absolviert haben, wahrscheinlicher möglich als etwa einer alleinerziehenden Mutter mit mehreren Kindern. Eine Generalisierung der Gesamtschutzquoten auf eine Volksgruppe oder eine Religion ist, wie an diesen Beispielen illustriert, daher nicht zielführend.
  • Die Akteure, von denen Verfolgung ausgeht, sind ebenso verschieden wie die Verfolgungsgründe. Diese sind von Fall zu Fall unterschiedlich und werden daher aufgrund der Individualität statistisch nicht erfasst, weshalb ein Vergleich nicht aussagekräftig ist.
  • Die Gruppe der Asylantragsteller aus einem Herkunftsland kann stark heterogen sein. Einfluss auf die Entscheidung können beispielsweise die Volksgruppenzugehörigkeit, die Religion oder andere Faktoren haben.
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Seit dem Herbst 2015 hat das Bundesamt schnell und umfassend auf die gestiegenen Zugangszahlen reagiert. Effiziente Prozesse wurden eingeführt, ein flächendeckendes System von Ankunftszentren wurde geschaffen. Die Digitalisierung wurde in großen Schritten vorangetrieben, die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vervielfacht.

Bei all diesen Umstrukturierungen war und ist der Anspruch immer gleich: Gerechte und sorgfältige Asylverfahren für alle Menschen zu garantieren, die in Deutschland Schutz suchen – unabhängig von ihrer Herkunft oder dem Ort, an dem sie in Deutschland leben. Für jeden Schutzsuchenden gleichermaßen.

BAMF, Pressemitteilung v. 27.03.2017