Aktuelles

Deutscher Städtetag: Statistik Kommunalfinanzen 2016 – Integrationskosten finanzieren und absichern – Strukturschwachen Kommunen mehr Investitionen ermöglichen

Die heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen zu den Kommunalfinanzen im Jahr 2016 zeigen, dass sich die deutsche Wirtschaft in einer sehr guten Verfassung befindet. Gleichzeitig wird auch deutlich, dass die Finanzierung der Integration als eine dauerhafte Aufgabe verstanden werden muss. Auch wenn durch Bund und Länder vieles auf den Weg gebracht wurde, damit die Aufnahme und Unterbringung der Flüchtlinge vor Ort finanziert werden kann, sind die Kommunen weiterhin auf eine auskömmliche Finanzierung ihrer Integrationsanstrengungen angewiesen. Strukturschwache Kommunen benötigen zudem auch zukünftig eine gesonderte Förderung ihrer Investitionen.

Zu den heute veröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamtes erklärte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy:

„Bund und Länder haben zwar erkannt, dass die Kommunen den Kraftakt der Integration ohne Finanzierung der Kosten keineswegs leisten können und erste, wichtige Finanzierungsregelungen gefunden. Die Integration der Menschen in die Stadtgesellschaften wird allerdings noch viele Jahre dauern und eine Vielzahl an Maßnahmen erfordern. Die bislang getroffenen Finanzierungsregelungen genügen dazu nicht. Notwendig ist eine auskömmliche Finanzierung durch Bund und Länder.“

Die Verbesserung des kommunalen Finanzierungssaldos ist das erfreuliche Ergebnis der aktuell hervorragenden Verfassung der deutschen Wirtschaft.

„Die zusätzlichen Zuweisungen von Bund und Ländern im Rahmen der Flüchtlingsfinanzierung haben zwar die kommunalen Einnahmen deutlich verbessert, ihnen stehen aber noch höhere Anstiege der Ausgaben – etwa im Bereich der Sozialausgaben, bei Sachaufwendungen und Investitionen – gegenüber“, so Dedy weiter.

Die Gewerbesteuereinnahmen stiegen um knapp 10% bzw. € 3,4 Mrd. an. Der Finanzierungssaldo reicht aber nicht an die Überschüsse aus den Jahren 2007 und 2008 heran.

Anzeige

Das Statistische Bundesamt hat auf den mit plus 9,8% besonders starken Anstieg der Ausgaben für soziale Leistungen auf € 59,3 Mrd. hingewiesen. Das waren € 5,3 Mrd. mehr als im Jahr 2015. Die Sozialausgaben sind im Vergleich zum Jahr 2014, also dem Jahr vor dem Anstieg der Flüchtlingszahlen, um rd. € 10 Mrd. gestiegen. Berücksichtigt man die üblichen Steigerungsraten von 4% jährlich, ist die Annahme eines flüchtlingsbedingten Anstiegs der Sozialausgaben (hierzu zählen zum Beispiel nicht die Ausgaben für Kitas oder Sprachkurse) in der Größenordnung von € 6 Mrd. realistisch.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Zahlen appellieren die Städte deshalb erneut an die Länder, ihren Kommunen zügig einen angemessenen Teil der jährlich € 2 Mrd. weiterzugeben, die der Bund den Ländern als Integrationspauschale in den Jahren 2016, 2017 und 2018 bereitstellt. Darüber hinaus sollten die Länder für die Integration in den Kommunen auch eigenes Geld bereitstellen, etwa für zusätzliche Plätze in Kitas und Schulen, für Schulpsychologen, Dolmetscher, Sozialpädagogen und für die Sprachförderung beispielsweise in Kitas.

Anzeige

Ein genauerer Blick auf die Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigt, dass die regionalen Disparitäten – also die Unterschiede zwischen finanzstarken und strukturschwachen Städten und Regionen – unverändert bestehen bleiben. Der Abstand etwa zwischen den Pro-Kopf-Investitionen bayerischer Kommunen einerseits und nordrhein-westfälischer Kommunen andererseits liegt auch in diesem Jahr bei mehr als € 300 – das Investitionsvolumen bayrischer Kommunen ist je Einwohner weit mehr als doppelt so hoch wie in Nordrhein-Westfalen, betont Dedy:

„Die Zahlen unterstreichen, wie richtig und notwendig die Förderung der Investitionen strukturschwacher Kommunen durch den Bund ist. Wenn die Programme bislang in der Statistik kaum Niederschlag finden, liegt das daran, dass von der Mittelbereitstellung für eine Investition bis zur abschließenden Mittelabrechnung oft mehrere Jahre vergehen. In diesem Zeitraum wird das Investitionsprojekt ausgewählt, geplant, nach Ausschreibungsfristen vergeben, realisiert und letztlich abgenommen und bezahlt.“

Deutscher Städtetag, Pressemitteilung v. 28.03.2017