Gesetzgebung

BMWi: eIDAS-Durchführungsgesetz wichtiger Schritt zur Vereinfachung sicherer Online-Transaktionen

Das Bundeskabinett hat heute das Gesetz zur Durchführung der eIDAS-Verordnung der EU verabschiedet. Das Herzstück dieses Artikelgesetzes, das „Vertrauensdienstegesetz“, erleichtert die Nutzung elektronischer Vertrauensdienste, wie z.B. die „digitale Unterschrift“. Sie bieten ein technisch hohes Sicherheitsniveau, eine hohe juristische Beweiskraft und sie ermöglichen es Bürgern, Behörden und Unternehmen, EU-weit Geschäfte und E-Government-Leistungen kostengünstig, einfach handhabbar und papierlos abzuwickeln.

Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries:

„Die Digitalisierung braucht sichere Identitäten. Mit dem Vertrauensdienstegesetz gehen wir hier einen großen Schritt voran: Dank EU-weit einheitlicher Standards wird etwa ein elektronisch signiertes Zeugnis einer deutschen Hochschule auch im EU-Ausland als ‚echt‘ anerkannt. Job- oder Studienbewerber sparen sich Aufwand und Kosten für Beglaubigungen. Die Vorteile gelten auch im geschäftlichen Bereich: Ein elektronisch signierter Kaufvertrag muss auch im EU-Ausland so behandelt werden, als wäre er handschriftlich unterzeichnet. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu einem starken digitalen Binnenmarkt. Wir entlasten die Menschen und die Unternehmen damit von Bürokratie, denn viele Behördengänge und Briefe können künftig durch elektronische Kommunikation ersetzt werden.“

Zu elektronischen Vertrauensdiensten gehört beispielsweise die „digitale Unterschrift“, also die elektronische Signatur, aber neu auch das elektronische Siegel, der elektronische Zeitstempel, elektronische Zustelldienste und Webseiten-Zertifikate.

Nähere Informationen und praktische Anwendungsbeispiele finden Sie hier.

BMWi, Pressemitteilung v. 29.03.2017