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StMAS: Ladenschluss am Muttertag – Sozialministerium hält an der bisherigen bayerischen Regelung für den Muttertag fest

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Auch am diesjährigen Muttertag, dem 14.05.2017, wird der Verkauf von Blumen in der Zeit von 9 Uhr bis 13 Uhr genehmigt. Floristen können somit, wie in den Vorjahren, an diesem Sonntag bis zu vier Stunden öffnen.

Dazu hat das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, die im Bayerischen Staatsanzeiger veröffentlicht wurde.

StMAS, Pressemitteilung v. 02.04.2017