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BMI: Pro­jekt „Si­cher­heits­bahn­hof Ber­lin Süd­kreuz“ – Sicherheitsbehörden testen in einem Pilotprojekt Systeme zur Gesichtserkennung

Das Bundesministerium des Innern, die Deutsche Bahn AG, die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt haben ihre Pläne hinsichtlich der zukünftigen Zusammenarbeit am Sicherheitsbahnhof konkretisiert: Die behördenübergreifende Projektgruppe hat sich auf die Durchführung von zwei separat zu erprobenden Testszenarien am Bahnhof Berlin Südkreuz verständigt.

In Verantwortung der Sicherheitsbehörden soll ein Test von Systemen zur Gesichtserkennung erfolgen. Bundesminister des Innern Dr. Thomas de Maizière:

„Der Einsatz von Videoüberwachungsanlagen trägt schon heute zur Aufklärung von Straftaten bei und steigert das Sicherheitsbefinden unserer Bürgerinnen und Bürger. Kameras leisten einen wichtigen Beitrag für mehr Sicherheit. Intelligente Gesichtserkennungssysteme könnten zukünftig noch wesentlich bessere Ergebnisse bringen. Technischer Fortschritt darf nicht bei den Sicherheitsbehörden halt machen. Daher testen wir jetzt im Rahmen des Pilotprojektes, was auf Grundlage der aktuellsten Technik möglich ist.“

Mehrere Hersteller von Gesichtserkennungssystemen sollen hierfür zeitnah ausgewählt werden. Der Testbeginn ist für das dritte Quartal 2017 vorgesehen und soll einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten betragen. Für den Feldtest werden freiwillige Testpersonen geworben, aus deren Lichtbildern eine Datenbank zum Abgleich erstellt wird. Das Datenschutzkonzept sieht umfassende Hinweise auf den Test, leichte Ausweichmöglichkeiten für Bahnreisende und umfassende Löschpflichten vor.

In einem zweiten, von den Projektpartnern in gemeinsamer Verantwortung durchgeführten Testszenario, soll ein intelligentes Videoanalysesystem für die Behandlung und Auswertung verschiedener Gefahrenszenarios erprobt werden. Dabei sollen unter anderem Gefahrensituationen wie das Erkennen hilfloser Personen oder stehengelassener Gegenstände automatisiert erkannt und die Beobachter alarmiert werden.

BMI, Pressemitteilung v. 11.04.2017

Redaktioneller Hinweis: Vgl. die Rezension (Lindner) zu Held, Intelligente Videoüberwachung – Verfassungsrechtliche Vorgaben für den polizeilichen Einsatz.