Gesetzgebung

Landtag: Expertenanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen zeichnet sich ab

Zu o.g. Gesetzentwurf zeichnet sich eine Expertenanhörung ab. Zwar empfiehlt der federführende Innenausschuss, den entsprechenden Antrag (Bündnis 90/Die Grünen) v. 29.03.2017 auf Durchführung selbiger im Innenausschuss abzulehnen, wie aus der vorläufigen Beschlussempfehlung v. 05.04.2017 hervorgeht. Auf Antrag der Mitglieder aus den Fraktionen von CSU, SPD und FREIEN WÄHLERN wurde jedoch einstimmig beschlossen, gemeinsam mit dem Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen eine solche Anhörung durchzuführen.

Die Beschlussfassung des Verfassungsausschusses steht auf der Agenda der 71. Sitzung am 27.04.2017. Das nächstfolgende Plenum findet am 10.05.2017 statt.

Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen v. 29.03.2017 (LT-Drs. 17/16158) lautet im Wesentlichen:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport führt eine Expertenanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen durch, nachdem dieser von der Staatsregierung zur Beratung in den Landtag eingebracht wurde.

Dabei soll erörtert werden, ob das Gesetz mit höherrangigem Recht vereinbar ist.

Insbesondere sollen folgende Fragen behandelt werden:

  • Ist es verfassungsgemäß, dass die Polizei künftig eine Person in Gewahrsam nehmen darf zur Abwehr einer Gefahr oder einer „drohenden Gefahr“ für bestimmte Rechtsgüter, wie z.B. „Sachen von bedeutendem Wert, deren Erhalt im öffentlichen Interesse geboten erscheint“?
  • Ist es verfassungsgemäß, dass es keine einfach-gesetzlichen Vorgaben zur Dauer der richterlich angeordneten Ingewahrsamnahme wegen drohender Gefahren sowie für die anderen Gewahrsamsformen des Art. 17 Abs. 2 PAG geben soll, abgesehen von dem Verweis in Art. 18 Abs. 3 PAG auf die einjährige Höchstfrist gemäß § 425 Abs. 1 FamFG?
  • Ist die Ingewahrsamnahme wegen drohender Gefahren mit der Rechtsprechung des BVerfG vereinbar, insbesondere mit der Entscheidung zu den Ermittlungsbefugnissen des Bundeskriminalamts zur Terrorismusbekämpfung (BVerfG, Urt. v. 20.04.2016, 1 BvR 966/09)?
  • Ist die Befugnis der Polizei zur Anordnung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung (elektronische Fußfessel) zur Abwehr einer Gefahr oder einer drohenden Gefahr verfassungsgemäß und mit der Rechtsprechung des BVerfG vereinbar, insbesondere mit der Entscheidung zur automatisierten Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen (BVerfG, Urt. v.11.03.2008, 1 BvR 2074/05)?

Weitere Hinweise

Zum Gesetzentwurf in der Fassung zur Verbändeanhörung vgl.

Stets auf dem Laufenden:

  • Verfahrensverlauf bzw. aktueller Stand, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Vorgangsmappe des Landtags: hier.
  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.

Ass. iur. Klaus Kohnen