Gesetzgebung

Landtag (Antrag): Bayerisches Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG) über 2019 hinaus sicherstellen

Der Bayerische Landtag hat auf seiner 102. Plenarsitzung am 25.04.2017 einem Dringlichkeitsantrag (CSU) zugestimmt. Hiernach wird die Staatsregierung aufgefordert, zur Sicherung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur auch über das Jahr 2019 hinaus eine entsprechende Mittelausstattung im Haushaltsentwurf vorzusehen.

Durch die Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern gingen die den Ländern bislang als „Entflechtungsmittel“ zweckgebunden zur Verbesserung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur gezahlten Gelder ab 2020 in den allgemeinen Zahlungen aus dem Umsatzsteueraufkommen auf, so der Dringlichkeitsantrag. Die Verwendung der Entflechtungsmittel regelt das Bayerische Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG).

Ass. iur. Klaus Kohnen