Gesetzgebung

Landtag: Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) – Beschlussempfehlung

Der federführende Ausschuss hat zu o.g. Gesetzentwurf der Staatsregierung die Beschlussempfehlung mit Bericht vorgelegt (LT-Drs. 17/16709 v. 27.04.2017). Er hat Zustimmung empfohlen. Der Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen hat Zustimmung mit der Maßgabe von Änderungen empfohlen; diese sind redaktioneller Natur. Das Gesetz soll am 01.08.2017 in Kraft treten.

Stichworte zum Gesetzentwurf: Berufsfachschule – Vereinfachung bei der Aufnahme einer Teilzeitausbildung im Gesundheits- und Pflegebereich; Fachoberschule und Berufsoberschule – Zusammenfassung in einem neu gefassten Art. 16 BayEUG, Gliederung der Jahrgangsstufen in je zwei Ausbildungsabschnitte, neue Ausbildungsrichtungen „Gesundheit“ und „Internationale Wirtschaft“, Vorklassen auch an Fachoberschulen; Förderzentren – Wahl von Klassenelternsprechern.

  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Vorgangsmappe des Landtags: hier.

Sonstiges

Übersicht über laufende Gesetzgebungsverfahren im Freistaat Bayern: hier.

Ass. iur. Klaus Kohnen