Die fortschreitende Verbreitung neuer Kommunikationstechnologien, der alltägliche Gebrauch digitaler Dienste sowie die Gefahren durch unseriöse und intransparente Geschäftspraktiken im Internet stellen den Verbraucherschutz vor immer neue Herausforderungen. Bayern hat deshalb bei der Verbraucherschutzministerkonferenz am 27./28.04.2017 in Dresden Anträge für effektivere Regelungen zum Schutz der Verbraucher im Internet eingebracht. Die Anträge wurden angenommen. Dazu betonte die Bayerische Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf:
„Die digitale Welt verändert sich in rasender Geschwindigkeit. Die virtuellen Märkte bieten riesige Chancen. Was den Verbraucher freut, hat aber auch eine Kehrseite. Wir müssen den Gefahren, die im Internet auf die Verbraucher lauern, mit wirkungsvollen Mitteln begegnen. Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein. Der Freistaat setzt sich für die Sicherheit der Verbraucher im Internet ein. Wir brauchen Rechtssicherheit und Klarheit bei Internetportalen und mehr Preistransparenz bei der Buchung von Flugreisen. Fake-Shops und manipulativen Fake-Bewertungen wollen wir einen Riegel vorschieben. Dazu brauchen wir starke und klare gesetzliche Regelungen für ganz Europa“, so Scharf.
Bayern hat in seinen Anträgen den Bund deshalb dazu aufgefordert, sich bei der EU für transparente und verbraucherfreundliche Regelungen einzusetzen. Ziel der bayerischen Anträge war es auch, die Verantwortung der Anbieter im Internet durch gemeinsame Regelungen für den europäischen Binnenmarkt zu stärken.
Nachbesserungsbedarf beim digitalen Verbraucherschutz gibt es insbesondere in den Bereichen Internetportale und Online-Buchung von Flugreisen. So ist momentan oftmals unklar, wer beispielsweise bei einer Buchung eines Mietwagens oder beim Kauf einer App auf einem Internetportal tatsächlich der jeweilige Vertragspartner ist und im Zweifel für sein Angebot einstehen muss. Bayern drängt daher darauf, dass bei Zweifelsfällen und sich widersprechenden Vertragsbedingungen im Internet verbrauchergerechte Lösungen und eine klare Zuordnung der Verantwortung geschaffen werden. Im Zweifel sollte derjenige dem Verbraucher gegenüber haften, der die missverständlichen Gestaltungen für sich auszunutzen versucht. Auch sollten die Betreiber von Vermittlungsportalen stärker als bisher in die Pflicht genommen werden, den Verbraucher vor unseriösen Anbietern zu schützen. Unterlässt ein Portal zumutbare Anstrengungen – bspw. offensichtliche Fake-Bewertungen zu entfernen –, soll nach Ansicht des Freistaats der Betreiber des Portals für etwaige Schäden beim Verbraucher dafür gerade stehen können. Auch verschleiern viele Flugreise-Portale zu Beginn einer Suche den tatsächlich vom Verbraucher zu zahlenden Flugpreis, indem zunächst etwa Gepäckgebühren oder Serviceentgelte ausgeblendet werden. Hier ist es aus Sicht der Verbraucherschutzministerin notwendig, die Portalbetreiber und Anbieter zur Bereitstellung von Suchfiltern mit vorgegebenen Optionen für typische Zusatzleistungen wie beispielsweise Gepäckbeförderung zu verpflichten.
StMUV, Pressemitteilung v. 28.04.2017