Sachgebiet: Ausländer- und Asylrecht / BayVGH, Beschl. v. 02.05.2017 – 19 CS 16.2466 / Weitere Schlagworte: ausweisungsrechtliche Gefahrenprognose; Gefahrenprognose für die Entscheidung über die Strafrestaussetzung zur Bewährung; Abweichung von der strafvollstreckungsrechtlichen Einschätzung; erhebliche Bedenken gegen BVerfG, Beschl. v. 19.10.2016 – 2 BvR 1943/16
Leitsatz:
AnzeigeDie Entscheidung des BVerfG vom 19.10.2016 (2 BvR 1943/16) hat bindende Wirkung für das vorliegende Verfahren. Ihre Begründung gibt jedoch zu erheblichen Bedenken Anlass. Dies betrifft insbesondere die Annahme im Beschluss vom 19.10.2016, die ausweisungsrechtliche Gefahrenprognose unterliege dem selben Maßstab wie die Gefahrenprognose für die Entscheidung über die Strafrestaussetzung (sodass unterschiedliche Gefahrenprognosen in beiden Bereichen gegen den Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung verstießen), sowie die Annahme, aus rechtstreuem Verhalten unter dem Legalbewährungsdruck einer Strafrestaussetzung sei eine positive Ausweisungsprognose abzuleiten, solange nicht offensichtlich ist, dass die Bemühungen des Ausländers ausschließlich dem Ausweisungsverfahren geschuldet sind.
- Zum Volltext
- Jeden Montag neueste Leitsatzentscheidungen aus Bund und Freistaat: der BayRVR-Leitsatzreport