Sachgebiet: Verfahrens- und Prozessrecht / BayVGH, Urt. v. 02.05.2017 – 4 B 15.878 / Weitere Schlagworte: Bestehen der gepfändeten Forderung / Landesrechtliche Normen: BayVwVfG; VwZVG
Leitsatz:
Drittschuldner können grundsätzlich Rechtsschutz gegen eine behördliche Pfändungs- und Überweisungsverfügung in Anspruch nehmen, sich aber nicht darauf berufen, dass die gepfändete Forderung nicht besteht.
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