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BayVGH: Nachbarklage – Verböserung bei Wiederaufgreifen des Verfahrens (Lärmbelastung durch Tankstelle)

Sachgebiete: Bau, Boden, Planung; Verfahrens- und Prozessrecht / BayVGH, Urt. v. 02.05.2017 – 1 B 15.1575 / Weitere Schlagworte: Bestandskraft einer Baugenehmigung nach Abschluss eines Vergleichs; Anhebung des Immissionsrichtwerts zu Lasten des Nachbarn um 3 dB(A) im wiederaufgenommenen Verfahren; Ermittlung der Zusatzbelastung nach bestimmungsgemäßer Betriebsart; keine Zugrundelegung der Maximalauslastung der Tankstelle; TA-Lärm; Vertrauensschutz / Landesrechtliche Normen: BayVwVfG

Leitsatz:

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Die Rechtsfolge des Art. 51 Abs. 1 BayVwVfG, der die Korrektur einer bestandskräftigen Entscheidung erlaubt, beinhaltet nicht die Verpflichtung zum Erlass einer „günstigeren“ Entscheidung, sondern die Verpflichtung zum Erlass einer rechtmäßigen Entscheidung. Dem Antragsteller kommt, da in Art. 51 Abs. 5 BayVwVfG lediglich auf die Art. 48 Abs. 1 Satz 1, Art. 49 Abs. 1 BayVwVfG verwiesen wird, kein Vertrauensschutz nach Art. 48 und Art. 49 BayVwVfG zu.

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