Wie aus der Antwort des StMGP auf eine Anfrage zum Plenum der Abgeordneten Kerstin Celina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) hervorgeht, wird derzeit eine Ministerratsvorlage „Eckpunkte für ein Bayerisches Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG)“ im StMGP und StMAS final abgestimmt. Anschließend wird die Ressortabstimmung durchgeführt. Die Behandlung im Ministerrat sei noch vor der Sommerpause 2017 vorgesehen.
Die vom Kabinett beschlossenen Eckpunkte für ein PsychKHG werden dann dem Landtag übermittelt. Daran schließt sich die Erarbeitung des Gesetzentwurfs an. Sachliche Probleme stünden der Verabschiedung eines BayPsychKHG in Bayern nicht im Weg. Allerdings sei angesichts der Komplexität des Themas der Bedarf an fachlicher Abstimmung beträchtlich.
- Weitere Informationen: LT-Drs. 17/16658 v. 27.04.2017, S. 41
- Meldungen im Kontext „Reform des UnterbrG – BayPsychKHG“: hier.
Sonstiges
Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.
(koh)