Die Kommission hat heute beschlossen, das im Juni 2015 wegen der Einführung einer Straßenbenutzungsgebühr für Personenkraftwagen („Pkw-Maut“) gegen Deutschland eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren einzustellen. Nachdem Deutschland im März eine Änderung des Maut-Gesetzes verabschiedet hat, ist die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass Deutschland ihren Bedenken Rechnung getragen hat, indem es jegliche Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit beseitigt hat. Daher hat die Kommission beschlossen, das Verfahren einzustellen. Die Kommission wird wie üblich weiterhin die ordnungsgemäße Umsetzung und Anwendung der Rechtsvorschriften überwachen.
EU-Kommission, MEMO/17/1280 v. 17.05.2017 (Ausschnitt)
Redaktioneller Hinweis
Die angesprochene Änderung des „Maut-Gesetzes“ beruht auf einer Einigung mit der EU-Kommission, die die Änderung zweier Gesetze umfasst:
- Erstes Gesetz zur Änderung des Infrastrukturabgabengesetzes – Vorgang im DIP: hier.
- Gesetz zur Änderung des Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes – Vorgang im DIP: hier.
Meldungen im Kontext „Maut“: hier.