Sachgebiet: Sozial-, Jugendschutz-, Kindergartenrecht / BFH, Urt. v. 18.05.2017 – III R 11/15 / Weitere Schlagworte: Trennung der Eltern; Erlöschen; Versöhnung der Eltern; Wiederaufleben
Leitsatz:
Haben die Eltern eines Kindes einen Elternteil als Kindergeldberechtigten bestimmt, so erlöschen die Rechtswirkungen der Bestimmung, wenn sich die Eltern trennen und das Kind ausschließlich im Haushalt eines der beiden Elternteile lebt. Die ursprüngliche Berechtigtenbestimmung lebt nicht wieder auf, wenn die Eltern und das Kind wegen eines Versöhnungsversuchs wieder in einem gemeinsamen Haushalt leben.
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