Gesetzgebung

StMI: Bundestag berät über Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der Parteienfinanzierung

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann freut sich, dass seine schon vor Jahren erhobene Forderung, der NPD finanzielle Zuwendungen zu streichen, endlich Gestalt annimmt. Mit dem heute im Bundestag behandelten Gesetzentwurf soll nun der Weg frei gemacht werden für einen Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der Parteienfinanzierung.

Herrmann: „Wenn eine Partei wie die NPD erwiesenermaßen verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, muss eine Demokratie in Lage sein, entschlossen zu reagieren. Parteien, die den Staat bekämpfen, dürfen für ihre demokratiefeindlichen Ziele nicht auch noch Geld kassieren. Alles andere ist den Bürgerinnen und Bürgern nicht vermittelbar.“

Mit seinem Urteil vom 17.01.2017 hat das BVerfG Möglichkeiten aufgezeigt, politische Parteien zu sanktionieren, wenn ihre Anhänger erwiesenermaßen verfassungsfeindliche Ziele verfolgen. Innenminister Herrmann hatte nach dem Urteil erneut dazu aufgerufen, verfassungsfeindlichen Parteien konsequent finanzielle Zuwendungen zu streichen.

Mit dem heute im Bundestag in erster Lesung behandelten Gesetzentwurf soll nun die gesetzliche Grundlage für einen Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von staatlichen Mitteln der Parteienfinanzierung geschaffen werden. Hierzu ist unter anderem eine Änderung des Grundgesetzes notwendig. Nach dem Gesetzentwurf entscheidet künftig das BVerfG über die Verfassungswidrigkeit einer Partei und ihren Ausschluss von staatlichen Geldern. Dazu Innenminister Herrmann:

„Das BVerfG hat bereits klar entschieden, dass die NPD eine verfassungsfeindliche Partei ist. Nun muss sich unsere Demokratie als wehrhaft erweisen und die in Karlsruhe aufgezeigten Sanktionsmöglichkeiten umsetzen. Es gilt jetzt, noch vor der kommenden Bundestagswahl die Weichen zu stellen, damit der NPD und anderen Verfassungsfeinden endlich der Geldhahn zugedreht werden kann.“

Parteien genießen in einer parlamentarischen Demokratie einen hohen Stellenwert. Die Verfassung erkennt dies an und gewährt ihnen im Grundgesetz und insbesondere auch im Parteiengesetz gewisse Privilegien. Der Gesetzentwurf sieht neben dem Ausschluss von staatlichen Mitteln zur Parteienfinanzierung auch die Streichung einer Reihe von steuerlichen Vorteilen für Parteien vor, die sich als verfassungsfeindlich erwiesen haben.

StMI, Pressemitteilung v. 19.05.2017

Redaktionelle Hinweise

Die Beratungen betrafen:

a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 21 GG), BT-Drs. 18/12357

  • Vorgang im DIP: hier.

b) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Ausschlusses verfassungsfeindlicher Parteien von der Parteienfinanzierung, BT-Drs. 18/12358

  • Vorgang im DIP: hier.

c) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes zum Zweck des Ausschlusses extremistischer Parteien von der Parteienfinanzierung, BT-Drs. 18/12100

  • 1. Durchgang Bundesrat: hier.
  • Vorgang im DIP: hier.

d) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Begleitgesetzes zum Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes zum Zweck des Ausschlusses extremistischer Parteien von der Parteienfinanzierung, BT-Drs. 18/12101

  • 1. Durchgang im Bundesrat: hier.
  • Vorgang im DIP: hier.

Bzgl. a)-d) wurde die Überweisung an den federführenden Ausschuss beschlossen.

Sonstiges:

  • Meldungen im Kontext „Parteienfinanzierung“: hier.