Sachgebiet: Sozial-, Jugendschutz-, Kindergartenrecht / BayLSG, Urt. v. 24.05.2017 – L 19 R 1047/14 / Weitere Schlagworte: Behandlungsoptionen; Depressionen; Erwerbsminderung; Katalogfall; Panikstörung; Persönlichkeitsstörung; Psychotherapie; Schmerztherapie
Leitsätze:
- Zu den Voraussetzungen einer Erwerbsminderungsrente.
- Psychische Erkrankungen sind erst dann rentenrechtlich relevant, wenn trotz adäquater Behandlung (medikamentös, therapeutisch, ambulant und stationär) davon auszugehen ist, dass ein Versicherter die psychischen Einschränkungen dauerhaft nicht überwinden kann – weder aus eigener Kraft, noch mit ärztlicher oder therapeutischer Hilfe.
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