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BVerwG: Nichtvorlagefähigkeit einer Sendung

Sachgebiet: Presse-, Rundfunk-, Medienrecht / BVerwG, Urt. v. 31.05.2017 – BVerwG 6 C 10.15 / Weitere Schlagworte: Verstoß gegen Jugendmedienschutzbestimmungen; Nichtbefassung der anerkannten Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle; Just-in-time-Produktion / (Landesrechtliche) Normen: JMStV

Leitsätze:

  1. Die Nichtbefassung der anerkannten Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle vor Erlass von Maßnahmen der Kommission für den Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten bei nichtvorlagefähigen Sendungen i.S.v. § 20 Abs. 3 Satz 2 JMStV stellt ein die Rechtswidrigkeit des Aufsichtsbescheids begründendes Verfahrenshindernis dar.
  2. Eine nicht live ausgestrahlte Sendung ist nur dann nichtvorlagefähig i.S.d. § 20 Abs. 3 Satz 2 JMStV, wenn zwischen Fertigstellung und Ausstrahlung nach einem objektiven, dem Gedanken des effektiven Jugendmedienschutzes verpflichteten Maßstab keine Zeit mehr für eine Vorlage bei der anerkannten Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle verbleibt, ohne das Sendekonzept des Veranstalters zu vereiteln.