Gesetzgebung

Bundesrat: Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs – Billigung

Der Bundesrat hat auf seiner 958. Plenarsitzung v. 02.06.2017 o.g. Gesetz gebilligt. Das Gesetz sieht umfassende Vorschriften zur elektronischen Aktenführung und zum elektronischen Rechtsverkehr mit Ermittlungsbehörden und Strafgerichten vor. Bis zum 31.12.2025 soll die elektronische Aktenführung dabei lediglich eine Option darstellen. Ab dem 01.01.2026 werden neu anzulegende Akten nur noch elektronisch geführt.

Nach dem Gesetz soll es darüber hinaus ab dem Jahr 2018 möglich sein, alle Anträge und Erklärungen im Mahnverfahren, für die maschinell lesbare Formulare eingerichtet sind, in nur maschinell lesbarer Form zu übermitteln. Rechtsanwälte und Inkassodienstleister werden grundsätzlich ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, die Folgeanträge, für die maschinell lesbare Formulare eingerichtet sind, in maschinell lesbarer Form einzureichen.

(koh)