Sachgebiete: Abgabenrecht; Kommunalrecht; Wohnrecht / BayVGH, Beschl. v. 19.06.2017 – 4 ZB 16.449 / Weitere Schlagworte: Kurbeitragssatzung; Ermittlung der durchschnittlichen Aufenthaltsdauer / Landesrechtliche Normen: KAG
Leitsatz:
AnzeigeBei der Ermittlung der durchschnittlichen Aufenthaltsdauer nach Art. 7 Abs. 2 Satz 5 KAG ist eine maßvolle Aufrundung statistisch ermittelter Werte zulässig. Die quantitative Zulässigkeit der Aufrundung hängt von der qualitativen Belastbarkeit der gewählten Ermittlungsmethode ab.
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