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BVerwG: Planfeststellung einer Höchstspannungsfreileitung

Sachgebiete: Bau, Boden, Planung; Energierecht / BVerwG, Urt. v. 22.06.2017 – BVerwG 4 A 18.16 / Weitere Schlagworte: Berücksichtigung der zu erwartenden Kosten in der Abwägung; Trassenvariante

Leitsätze:

  1. Anzeige

    Bei der Planfeststellung für die Errichtung und den Betrieb einer Höchstspannungsfreileitung sind die zu erwartenden Kosten in der Abwägung zu berücksichtigen; dies gilt auch dann, wenn sie einen privaten Vorhabenträger belasten.

  2. Entscheidet sich die Planfeststellungsbehörde maßgeblich aus Kostengründen für eine bestimmte Trassenvariante, so muss dieser Entscheidung eine Kostenschätzung zu Grunde gelegt werden.