Sachgebiet: Bau-, Boden, Planung; Verfahrens- und Prozessrecht / BayVGH, Beschl. v. 23.06.2017 – 13 AS 16.2546 / Weitere Schlagworte: Flurbereinigungsverfahren; Zufahrt
Leitsatz:
Wird in einem Flurbereinigungsverfahren einem Abfindungsflurstück durch die Anordnung oder Änderung der vorläufigen Besitzeinweisung nach § 65 FlurbG die nach § 44 Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 1 FlurbG zwingend gebotene Erschließung genommen, kann dies vom betroffenen Teilnehmer bereits im Rahmen der Anfechtung der vorläufigen Besitzeinweisung und einem Verfahren auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des dagegen erhobenen Rechtsbehelfs geltend gemacht werden.
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