Gesetzgebung

GVBl (10/2017): Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum verkündet

Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum v. 19.06.2017 wurde am 23.06.2017 verkündet (GVBl. S. 182). Es tritt am 29.06.2017 in Kraft. Das Gesetz bringt insbesondere Verschärfungen und Vollzugserleichterungen zur effektiveren Bekämpfung der Zweckentfremdungen (insbesondere die wiederholten kurzzeitigen Vermietungen von Privatunterkünften an Touristen und Geschäftsreisende sowie an sog. Medizintouristen).

  • Stichworte: Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes (unbefristete Geltung); Gesetzesverschärfungen zwecks effektiverer Bekämpfung der Zweckentfremdungen (insbesondere die wiederholten kurzzeitigen Vermietungen von Privatunterkünften an Touristen und Geschäftsreisende sowie an sog. Medizintouristen); gesetzliche Festlegung, ab wann eine Obergrenze bei der Fremdenbeherbergung genehmigungspflichtig ist; Erweiterung des Kreises der Auskunftspflichtigen (Verwalter und Vermittler, z.B. Hausverwalter und Immobilienmakler, Internetportale); Bußgeld von bis zu € 50.000 für die Verletzung von Mitwirkungspflichten; Erhöhung des Bußgeldrahmens bei illegaler Zweckentfremdung von € 50.000 auf € 500.000.
  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier; Beschlussempfehlung: hier.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Vorgangsmappe des Landtags: hier.

Sonstiges

  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.

(koh)