Aktuelles

BayVGH: Entscheidungsbefugnis des Flurbereinigungsgerichts

Sachgebiete: Bau, Boden, Planung; Verfahrens- und Prozessrecht / BayVGH, Urt. v. 27.06.2017 – 13 A 16.2275 / Weitere Schlagworte: Änderung des Flurbereinigungsplans; Aufhebung des Flurbereinigungsplans

Leitsätze:

  1. Eine Änderung des Flurbereinigungsplans zur Abhilfe eines Widerspruchs nach § 60 Abs. 1 Satz 1 FlurbG kann nur erfolgen, wenn der Widerspruch des Dritten dies erforderlich macht.
  2. § 144 Satz 1 FlurbG ermächtigt das Flurbereinigungsgericht grundsätzlich nicht zu einer bloßen Aufhebung des Flurbereinigungsplans. Ausnahmsweise kann diese aber in Betracht kommen, wenn es keiner Neugestaltung mehr bedarf und der Streit bereits durch die Planaufhebung abschließend erledigt werden kann. Das ist der Fall bei der Aufhebung einer Planänderung, die zur Folge hat, dass der Flurbereinigungsplan in seiner ursprünglichen Fassung wieder auflebt.