Sachgebiet: Bau, Boden, Planung / BVerwG, Urt. v. 27.06.2017 – BVerwG 4 C 3.16 / Weitere Schlagworte: Außenbereich; privilegiertes Vorhaben; Baugenehmigung; Nachbarklage; Gebot der Rücksichtnahme; immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftige Anlage; erheblich über den in der Geruchsimmissions-Richtlinie genannten Werten vorbelastete Umgebung
Leitsatz:
AnzeigeIn einem durch landwirtschaftliche Geruchsimmissionen vorbelasteten Gebiet steht § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB der Errichtung eines Ferkelaufzuchtstalles nicht entgegen, wenn durch das Vorhaben die vorhandene Immissionssituation zumindest nicht verschlechtert wird, sofern die Vorbelastung die Grenze zur Gesundheitsgefahr noch nicht überschritten hat und das – immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftige – Vorhaben den Anforderungen des § 22 Abs. 1 BImSchG genügt.
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