Gesetzgebung

BMF: Haus­halt­s­ent­wurf 2018 und Fi­nanz­plan bis 2021 – kei­ne neu­en Schul­den, mehr In­ves­ti­tio­nen, gu­te Vor­sor­ge

Das Bundeskabinett hat heute den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2018 und den Finanzplan bis 2021 beschlossen. In jedem Jahr des Finanzplans kann auf die Aufnahme neuer Schulden verzichtet werden. Die Ausgaben im Bundeshaushalt steigen bis 2021 moderat an: von € 329,1 Mrd. im Jahr 2017 auf voraussichtlich € 356,8 Mrd. im Jahr 2021. Insbesondere die zukunfts- und wachstumsorientierten Ausgaben im Bundeshaushalt werden weiter erhöht.

Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble:

„Die heutigen Beschlüsse sind ein Beleg von vier Jahren erfolgreicher Regierungsarbeit. Die Haushaltslage ist gut: Wir haben in jedem Jahr keine neuen Schulden gemacht und die richtigen Schwerpunkte in Zukunftsinvestitionen, Bildung und Sicherheit gesetzt. Unser Land ist in einer guten Verfassung. Es gibt ausreichend Vorsorge für neue Gestaltungsmöglichkeiten. In der nächsten Legislaturperiode kann auf Basis dieses Entwurfs unmittelbar weitergearbeitet werden.“

 

Mit dem ohne Neuverschuldung ausgeglichenen Haushalt trägt der Bund maßgeblich dazu bei, die Schuldenstandsquote bis 2020 auf unter 60% des Bruttoinlandsprodukts (BIP) – der Vorgabe des Stabilitäts- und Wachstumspakts – zu senken. Bereits dieses Jahr ist ein Wert von 66% erreichbar.

Mit den Haushaltsbeschlüssen werden der nächsten Bundesregierung Entscheidungs- und Gestaltungsmöglichkeiten gesichert:

  • Für das Jahr 2018 ist weiterhin eine Globale Minderausgabe vorgesehen. Dank der positiven Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung kann sie gegenüber den Eckwerten von € 4,9 Mrd. auf € 3,4 Mrd. verringert werden.
  • Für die Jahre 2019 bis 2021 enthält der Finanzplan aus heutiger Sicht frei verfügbare Haushaltsmittel von kumuliert € 14,8 Mrd., die als Globale Mindereinnahme eingestellt werden. Die prognostizierten Einnahmen liegen in diesem Umfang über den bisher eingeplanten Ausgaben nach jetziger Rechtslage. Über die Verwendung ist in der nächsten Legislaturperiode zu entscheiden.
  • Aus den Haushaltsentlastungen der letzten beiden Jahre wurde eine Rücklage von € 18,7 Mrd. für flüchtlingsbezogene Ausgaben gebildet, die es ermöglicht, auch diese Belastungen weiter ohne die Aufnahme neuer Schulden zu finanzieren. Für das laufende Jahr ist eine Entnahme von € 6,7 Mrd., für das Jahr 2018 von € 8,2 Mrd. und für das Jahr 2019 von € 3,8 Mrd. geplant.

Der Finanzplan sieht einen Anstieg der Investitionsausgaben von € 33,2 Mrd. im Jahr 2016 auf € 37,1 Mrd. im Jahr 2019 vor. Die Ausgaben für Bildung und Forschung werden im gleichen Zeitraum von € 20,7 Mrd. auf über € 23 Mrd. erhöht. Im Einzelnen:

  • Die Verkehrsinvestitionen werden 2018 noch einmal um € 1,4 Mrd. gegenüber 2017 auf € 14,2 Mrd. erhöht. 2014 lagen sie noch bei rd. € 10 Mrd.
  • Dem Bundesbildungs- und Forschungsministerium stehen 2018 mit insgesamt € 17,6 Mrd. noch einmal rd. € 340 Mio. mehr als im letzten Finanzplan zur Verfügung. Im Jahr 2009 hatte der Einzelplan noch ein Volumen von rd. € 10 Mrd.
  • Für den Breitbandausbau wird die Bundesregierung noch einmal zusätzlich € 400 Mio. gegenüber dem Eckwertebeschluss vom März 2017 bereitstellen. Damit stehen insgesamt rd. € 4,4 Mrd. bis 2021 zur Verfügung. In unterversorgten Gebieten, in denen in den kommenden drei Jahren kein privatwirtschaftlicher Netzausbau zu erwarten ist, wird damit der Ausbau weiter unterstützt.
  • Für Investitionen in die Mikroelektronik sind insgesamt neue Mittel i.H.v. € 300 Mio. bis 2021 vorgesehen, insgesamt von € 1,7 Mrd. bis 2021. Damit unterstützt der Bund die Digitalisierung der Wirtschaft, ihre Innovationsfähigkeit und internationale Wettbewerbsfähigkeit.

Ein weiterer Schwerpunkt des Haushaltsentwurfs 2018 und des Finanzplans bis 2021 ist die äußere und innere Sicherheit sowie die Entwicklungszusammenarbeit.

  • Der Verteidigungshaushalt wird 2018 um € 1,6 Mrd. gegenüber dem bisherigen Finanzplan auf rd. € 38,5 Mrd. angehoben. Bis 2021 wird der Einzelplan auf € 42,4 Mrd. erhöht. Damit wird die Trendwende bei Personal und Beschaffung der Bundeswehr fortgeführt.
  • Der Haushalt des Bundesinnenministeriums wird 2018 um rd. € 11,5% gegenüber dem bisherigen Finanzplan auf mehr als € 9,2 Mrd. aufgestockt. Im Jahr 2013 hatte das Bundesministerium des Innern noch ein Haushaltsvolumen von rd. € 5,9 Mrd. Die zusätzlichen Mittel dienen unmittelbar der Erhöhung der inneren Sicherheit. Insbesondere sind die erforderlichen Personal- und Sachmittel zur Umsetzung der Sicherheitspakete der vergangenen Jahre im Ansatz enthalten.
  • Der Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) steigt von € 6,4 Mrd. im Jahr 2014 auf nunmehr € 8,7 Mrd. im Jahr 2018. Das ist ein Zuwachs um 35% in vier Jahren. Die ODA-Quote spiegelt diese Entwicklung wider. Zu Beginn der Legislaturperiode lag sie bei 0,42% des Bruttonationaleinkommens. Im vergangen Jahr haben wir mit rd. USA-Dollar 24,67 Mrd. erstmals eine ODA-Quote von rd. 0,7% erreicht.

Die Integration der Flüchtlinge in Deutschland und die Fluchtursachenbekämpfung in den Herkunftsländern hat weiterhin einen hohen Stellenwert. Insgesamt betragen 2018 die flüchtlingsbezogenen Leistungen des Bundes rd. € 21,4 Mrd. Darin sind Ausgaben zur Fluchtursachenbekämpfung i.H.v. € 6,6 Mrd., deutliche Entlastungen für die Länder und Kommunen von € 6,8 Mrd. und Ausgaben für Leistungen des Bundes für Integration und Sozialtransfers i.H.v. € 8 Mrd. enthalten.

Die Sozialausgaben des Bundes bleiben auch im Haushaltsentwurf 2018 mit einem Volumen von rd. € 173,8 Mrd. weiterhin auf hohem Niveau und stellen den mit Abstand größten Ausgabebereich des Bundeshaushalts dar. Die Sozialleistungsquote – der Anteil der Sozialausgaben an den Gesamtausgaben – beträgt 2018 rd. 51,5%. Das heißt: Etwa jeder zweite vom Bund ausgegebene Euro fließt in den Sozialbereich. Die wichtigste Sozialleistung ist der Zuschuss des Bundes an die Gesetzliche Rentenversicherung. Er steigt zwischen 2018 und 2021 von fast € 94 Mrd. auf € 103,4 Mrd. an.