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StMBW: Kultusminister Spaenle stellt Konzept zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung und Maßnahmen zur Stellenbesetzung vor

„Mit dem Bildungspaket, das die Staatsregierung und die CSU-Fraktion beschlossen haben, setzen wir für Bayerns Schullandschaft einen starken Akzent und können so ab 2018 die Unterrichtsversorgung an Bayerns Schulen deutlich verbessern.“ So Bayerns Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle gestern im Ministerrat. Er stellte die Weiterentwicklung der Maßnahmen zur Sicherung des Unterrichts vor, darunter die Aufstockung der Lehrerreserven an den Realschulen, Grund- und Mittelschulen im Rahmen des Bildungspakets. Und er schilderte, wie im kommenden Schuljahr die Besetzung der Lehrerstellen an Grund- und Mittelschulen auch im Februar 2018 sichergestellt wird. Neben den vorhandenen Lehrerstellen ist dabei das Gespräch mit Lehrkräften von großer Bedeutung, um sie zu gewinnen, entsprechend ihrer persönlichen Situation an den Grund- und Mittelschulen bis zum Sommer 2018 zu unterrichten. Für das kommende Schuljahr konkretisierte der Minister zwei Maßnahmen:

  1. Zum Schuljahr 2017/2018 stehen genügend Stellen und Mittel für den Unterricht an den bayerischen Schulen zur Verfügung. Zum Februar 2018, also zum Halbjahr, besteht ein besonderer Ersatzbedarf durch Lehrkräfte, die auf eigenen Antrag vorzeitig in den Ruhestand gehen wollen.
  2. Um Planungssicherheit zu gewährleisten, gehen die Schulämter und Schulleitungen auf Lehrkräfte zu, die Teilzeit arbeiten oder einen Antrag auf vorzeitigen Ruhestand stellen, um sie zu informieren und zu motivieren, die Teilzeitbeschäftigung aufzustocken bzw. bei Bedarf bis Sommer 2018 zu unterrichten.
  3. Bewerber aus anderen Lehrämtern werden für Grund- und Mittelschulen eingestellt und weiterqualifiziert mit Option der Verbeamtung. Die Erfahrungen dabei sind positiv.
  4. Vorsorglich wurde mit der Personalvertretung ein Moratorium besprochen. Daher soll über Anträge auf vorzeitigen Ruhestand erst im September 2017 entschieden werden. Nach dem derzeitigen Stand wird die Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand nicht eingeschränkt werden müssen.

StMBW, Pressemitteilung v. 28.06.2017