Gesetzgebung

BMVI: Bundestag verabschiedet Gesetz zur Ahndung illegaler Straßenrennen

Der Bundestag hat heute ein Gesetz zur Ahndung illegaler Straßenrennen verabschiedet. Illegale Straßenrennen gelten künftig als Straftat – nicht mehr nur als Ordnungswidrigkeit. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt:

„Wer das Leben anderer leichtfertig aufs Spiel setzt, muss mit maximalen Konsequenzen rechnen. Illegale Straßenrennen sind eine große Gefahr für die Allgemeinheit. Todesraser müssen hart bestraft werden. Neben der Teilnahme an den irrsinnigen Rennen wird künftig schon der Versuch der Organisation hart bestraft werden. Allen muss klar sein: Illegale Straßenrennen sind kein Kavaliersdelikt, sondern Straftaten. Es drohen bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe und der Verlust der Fahrerlaubnis oder des Fahrzeugs.“

Künftig soll u.a. gelten:

  • Im StGB wird der Straftatbestand der Veranstaltung von und der Teilnahme an verbotenen Straßenrennen eingeführt. Auch der Versuch der Organisation wird dabei unter Strafe gestellt (z.B. Internetaufrufe).
  • In der Regel gilt eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe.
  • Eine höhere Strafe von bis zu fünf Jahren soll gelten, wenn Rennteilnehmer Leib und Leben eines Menschen oder Sachen von bedeutendem Wert gefährden.
  • Wer bei einem verbotenen Straßenrennen einen Menschen tötet, einen Menschen schwer verletzt oder eine größere Anzahl von Menschen verletzt, soll bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe bekommen können.
  • In allen genannten Fällen kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Außerdem kann das Fahrzeug eingezogen werden.
  • Sog. Alleinraser, die besonders gefährlich und eigensüchtig oder gleichgültig handeln, um die höchstmögliche Geschwindigkeit ihres Fahrzeugs in Abhängigkeit der Verkehrsverhältnisse auszutesten, werden auch erfasst. Allgemeine Geschwindigkeitsüberschreitungen gelten weiterhin als Ordnungswidrigkeit.

BMVI, Pressemitteilung v. 29.06.2017

Redaktionelle Hinweise

Vollständige Gesetzesbezeichnung: Entwurf eines … Strafrechtsänderungsgesetzes – Strafbarkeit nicht genehmigter Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr.

  • Weitere Informationen (Bundestag): hier.
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