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StMBW: Bayerische Hochschulen bei Wettbewerb „Innovative Hochschule“ höchst erfolgreich

Sechs Anträge von bayerischen Hochschulen sowie ein Antrag, den eine bayerische und drei baden-württembergische Hochschulen gemeinsam gestellt haben, werden im Rahmen der Initiative „Innovative Hochschule“ in den kommenden fünf Jahren von 2018 bis 2022 gefördert. Damit rangieren die bayerischen Hochschulen im bundesweiten Vergleich ganz vorn. 29 Anträge von Hochschulen werden insgesamt gefördert, 118 Anträge waren eingereicht worden. Die Initiative „Innovative Hochschule“ ist in einer von drei Verwaltungsvereinbarungen verankert, mit denen der Bund und die Länder die bisherige Exzellenzinitiative 2016 fortgeschrieben haben, um die Dimension des Wissens- und Technologietransfers zu erweitern und die Attraktivität wissenschaftlicher Laufbahnen zu erhöhen.

„Ich freue mich, dass diese bayerischen Hochschulen innovative Ideen für einen Transfer von Ideen, Wissen und Technologie auf der Grundlage eigener Forschungsarbeit entwickelt haben und sich mit ihren Ideen auf Bundesebene durchsetzen konnten. Ich gratuliere den Hochschulen zu ihrem Erfolg in diesem strengen wissenschaftsgeleiteten Auswahlverfahren und danke ihnen für die vorausgegangene konzeptionelle Arbeit“, so Wissenschaftsminister Dr. Ludwig Spaenle.

Konkret geht es bei der Bewilligung um Anträge der Hochschule für angewandte Wissenschaften (HaW) Augsburg, der Technischen Hochschule (TH) Nürnberg Georg Simon Ohm, der HaW Coburg, der Universität Augsburg, der Ostbayerischen Technischen Hochschule (OTH) Regensburg mit ihren Partnern der OTH Amberg-Weiden, der TH Deggendorf, der HaW Landshut und der Universität Passau, der TH Ingolstadt mit Partner Universität Eichstätt-Ingolstadt sowie der HaW Neu-Ulm gemeinsam mit der baden-württembergischen Hochschule Biberach, der HaW Ulm und der Universität Ulm.

Die „Innovative Hochschule“ ist ein Förderprogramm, das sich insbesondere an mittelgroße und kleine Universitäten sowie Hochschulen für angewandte Wissenschaften richtet. Dazu stehen – finanziert aus Bundes- und Ländermitteln – insgesamt € 550 Mio. ab 2018 für einen Zeitraum bis zum Jahr 2027 zur Verfügung. In der ersten Phase von 2018 bis 2022 sind es € 275 Mio.

StMBW, Pressemitteilung v. 04.07.2017