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Bayerischer Bezirketag: Vollversammlung in Würzburg – Sozialpolitische Forderungen an den nächsten Bundestag

Bei der Vollversammlung des Bayerischen Bezirketags in Würzburg verabschiedeten die Delegierten auch sozialpolitische Forderungen des Bayerischen Bezirktags für die 19. Legislaturperiode des Deutschen Bundestags. Die zu Ende gehende Legislaturperiode war teilhabe- und pflegepolitisch insbesondere durch die Weiterentwicklung des Rechts auf Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) sowie die Reformen bei den neuen Pflegestärkungsgesetzen geprägt. Das alles dürfe aber nicht das Ende eines gesetzgeberischen Reformprozesses darstellen.

Angesichts dessen hat sich der Bayerische Bezirketag heute in Würzburg mit einem Katalog sozialpolitischer Forderungen für die kommende Legislaturperiode an den Deutschen Bundestag gewandt.

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Bezirketagspräsident Mederer hob innerhalb des Forderungskatalogs vor allem die auch nach der Gesetzesreform weiter bestehende Benachteiligung von Menschen mit Behinderung in der Pflegeversicherung hervor, die dringend beendet werden müsse. Ab dem Jahre 2020 sei durch das BTHG bei Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung nicht mehr der Ort der Leistungserbringung entscheidend. Begriffe wie stationär, teilstationär oder ambulant seien bei der Bemessung der Leistungen der Eingliederungshilfe nicht mehr von Bedeutung. Für Menschen mit Behinderung, die gleichzeitig pflegebedürftig im Sinne der gesetzlichen Versicherung sind, wird die personenorientierte Leistungserbringung von den Vorschriften der Pflegeversicherung aber nicht nachvollzogen. Die betroffenen Menschen, die behindert und pflegebedürftig sind und in Einrichtungen der Behindertenhilfe betreut werden, erhalten nach § 43a SGB XI lediglich eine pauschale Abgeltung ihrer Pflegeversicherungsleistungen mit maximal € 266 monatlich. Dies, so Mederer, verstoße aber eindeutig gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und müsse daher aufgehoben werden.

„Der Bayerische Bezirketag hält die Sonderbehandlung von Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen für diskriminierend und verfassungswidrig. Wir fordern daher auch für Menschen mit Behinderung die uneingeschränkte Zahlung der Regelleistungen ihrer Pflegeversicherung. Hier ist der neue Bundestag gefordert in diesem Sinne gesetzgeberisch die dafür notwendigen Voraussetzungen zu schaffen“, betonte Bezirketagspräsident Mederer.

Bayerischer Bezirketag, Pressemitteilung v. 06.07.2017