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BayVGH: Einstweilige Verpflichtung des Dienststellenleiters, Personalratsmitglieder für eine Schulung freizustellen

Sachgebiete: Recht des öffentlichen Dienstes; Verfahrens- und Prozessrecht/ BayVGH, Beschl. v. 06.07.2017 – 17 PC 17.1238 / Weitere Schlagworte: Vorwegnahme der Hauptsache; Effektivität des Rechtsschutzes; Grundsatz der Aktualität der Schulung / Landesrechtliche Normen: BayPVG

Leitsatz:

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Dem Erlass einer einstweiligen Verfügung, den Dienststellenleiter zu verpflichten, Personalratsmitglieder für eine Schulung freizustellen, steht grundsätzlich das Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache entgegen; anders kann dies im Hinblick auf den Grundsatz der Effektivität des Rechtsschutzes sein, wenn eine Entscheidung in der Hauptsache in angemessener Zeit, d.h. hinreichend zeitnah zu dem den Schulungsbedarf begründenden Anlass (Grundsatz der Aktualität der Schulung) bzw. dem Antrag auf Freistellung zur Schulung, nicht erreicht werden kann.