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DStGB: Gemeindebund begrüßt Entscheidung des BVerfG zum Tarifeinheitsgesetz

Der DStGB begrüßt das heutige Urteil des BVerfG, wonach die Regelungen des Tarifeinheitsgesetzes weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Gerade kommunale Arbeitgeber waren in den vergangenen Jahren mehrfach von Machtkämpfen konkurrierender Gewerkschaften innerhalb eines Betriebes betroffen, z.B. im Nahverkehr, an den Flughäfen oder in Krankenhäusern. Ohne das Gesetz wären wir auf dem Weg in eine Streikrepublik. Piloten, Lokführer, Ärzte, Busfahrer oder auch Feuerwehrleute könnten ein ganzes Land lahmlegen und die öffentliche Daseinsvorsorge könnte kaum gewährleistet werden. Leittragende wären in erster Linie unbeteiligte Dritte – Bürger, Patienten oder Fahrgäste im kommunalen Nahverkehr.

DStGB, Aktuelles v. 11.07.2017

Redaktionelle Hinweise

Das Tarifeinheitsgesetz v. 03.07.2015 wurde am 09.07.2015 verkündet (BGBl. I S. 1130) und ist nach Art. 3 am 10.07.2015 in Kraft getreten. Es sieht in Art. 1 Änderungen des Tarifvertragsgesetzes vor (§ 4a neu, § 8 neu gefasst, neuer Abs. 3 in § 13) und in Art. 2 Änderungen des ArbGG (neue Nr. 6 in § 2a Abs. 1, neuer Abs. 3 in § 58, neuer § 99).

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