Sachgebiete: Staats- und Verfassungsrecht; Hochschulrecht / BayVerfGH, Entsch. v. 18.07.2017 – Vf. 3-VI-16 / Landesrechtliche Normen: BV; VfGHG
Leitsatz:
AnzeigeÜberprüfung verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen, die im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes einen Anspruch der Beschwerdeführer auf Zulassung zum Studium der Humanmedizin ablehnen, am Maßstab des Rechts auf rechtliches Gehör (Art. 91 Abs. 1 BV) und des Willkürverbots (Art. 118 Abs. 1 BV).
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