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Staatskanzlei: Nationalpark-Prüfung wird mit Rhön und Donauauen fortgesetzt / Initiative ‚Natur.Heimat.Bayern‘ wird Umwelt mit Maßnahmen für ganz Bayern weiter stärken

Umweltministerin Ulrike Scharf hat in der heutigen Ministerratssitzung den Zwischenstand des Dialogprozesses zum dritten Nationalpark für Bayern vorgestellt. Das Kabinett hat dazu wie folgt beraten und beschlossen:

1. Die Naturheimat Bayerns zu stärken, die Artenvielfalt zu erhalten und die wunderschöne bayerische Naturlandschaft zu schützen ist für die Bayerische Staatsregierung grundlegender Handlungsauftrag. Bayern hat 1970 mit dem Nationalpark Bayerischer Wald den ersten Nationalpark Deutschlands gegründet, der die größte nicht zerschnittene Waldfläche Mitteleuropas umfasst. 1978 folgte Deutschlands einziger Alpen-Nationalpark in Berchtesgaden. 2008 hat Bayern die deutschlandweit erste Biodiversitätsstrategie vorgelegt und setzt diese erfolgreich seit Jahren um. Zentrale Pfeiler der bayerischen Naturschutzpolitik sind der kooperative Natur- und Landschaftsschutz sowie der Grundsatz „Schützen und Nutzen“.

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2. Der Ministerrat hat in seiner Klausurtagung in St. Quirin am 30.07.2016 Maßnahmen zum Aufbruch bei Natur- und Umweltschutz beschlossen und dabei auch das Angebot für einen dritten Nationalpark in Bayern unter folgenden Maßgaben unterbreitet: nicht gegen den Willen der Region, nur auf Staatswaldflächen, kein Eingriff in das Privateigentum und nicht im Steigerwald.

Die Staatsregierung hat einen intensiven Dialog über mögliche Ausgestaltungen eines Nationalparks mit den Regionen Frankenwald, Spessart, Rhön und Donauauen geführt und ermittelt, ob ein grundsätzliches Interesse der jeweiligen Region an einem möglichen Nationalpark besteht.

Nach dieser ersten Dialogphase zieht die Staatsregierung folgendes Zwischenfazit:

  • Der Frankenwald wird für einen Nationalpark nicht weiter vertieft untersucht, weil wegen der Fichtenbestände die Gefahr der kompletten Veränderung des Landschaftsbildes nach Stilllegung durch den Borkenkäfer besteht und eine Bekämpfung des Borkenkäfers zum Schutz der eng verzahnten Privatwaldflächen kaum gewährleistet werden könnte.
  • Der Spessart wird für einen Nationalpark ebenfalls nicht weiterverfolgt. Maßgeblich für das Angebot eines Nationalparks ist, dass private Eigentumsrechte nicht beeinträchtigt werden. Es hat sich gezeigt, dass diese Voraussetzung im Spessart wegen der Vielzahl von individuellen Holznutzungsrechten nicht gewährleistet werden kann. Darüber hinaus sind negative Auswirkungen auf die heimische Holzwirtschaft, insbesondere bei der Verarbeitung der einzigartigen Furniereiche, nicht auszuschließen.
  • Im ersten Gespräch zur Rhön zwischen den Ministerpräsidenten und den Umweltministerinnen von Bayern und Hessen vom 07.07.2017 wurde vereinbart, dass in den nächsten Monaten eine fachliche Prüfung aller möglichen Optionen eines länderübergreifenden Nationalparks in der Rhön durchgeführt wird. Damit ist keine Entscheidung vorweggenommen oder ein förmliches Verfahren eingeleitet. Hessen und Bayern waren sich einig, dass keine Festlegungen gegen die Region getroffen werden.
  • Mit den Donauauen wird der Dialog zu einem Nationalpark fortgesetzt, weil die Auenbereiche zwischen Neuburg an der Donau und Ingolstadt eine einmalige, naturschutzfachlich besonders wertvolle Fluss- und Auenlandschaft darstellen.

3. Unabhängig davon wird die Staatsregierung weitere substanzielle Maßnahmen zur Förderung des Natur- und Artenschutzes sowie für den Naturtourismus ergreifen. Der Ministerrat begrüßt die Initiative „Natur.Heimat.Bayern“ von Staatsministerin Scharf, die ein breit gefächertes Bündel von Maßnahmen für ganz Bayern zur Stärkung des Natur-, Arten- und Landschaftsschutzes enthält. Vorschläge dazu aus der Spessart- und Frankenwaldregion werden vertieft geprüft, müssen aber auch die Zustimmung der gesamten Region finden. Der Ministerrat beauftragt Staatsministerin Scharf in Abstimmung mit den betroffenen Ressorts diese Maßnahmenvorschläge weiter zu konkretisieren und dem Ministerrat zur Entscheidung vorzulegen. Die Entscheidung über die Bereitstellung von Mitteln und Stellen bleibt den jeweiligen künftigen Haushaltsverhandlungen vorbehalten.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 18.07.2017

Red. Hinweis: Meldungen im Kontext „Nationalpark“.