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BMJV: Reformkommission Sexualstrafrecht übergibt Abschlussbericht

Am 19.07.2017 hat die Reformkommission zum Sexualstrafrecht ihren Abschlussbericht an den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas übergeben.

Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz:

„Das Sexualstrafrecht muss das sexuelle Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen effektiv schützen. Die Vorschläge der Reformkommission werden wir sehr sorgfältig prüfen. Der Abschlussbericht gibt uns nicht nur einen wichtigen Anstoß, sondern auch eine solide Grundlage für weiteres gesetzgeberisches Vorgehen.“

Der Abschlussbericht enthält u.a. Vorschläge:

  • zur Neustrukturierung des 13. Abschnitts des Besonderen Teils des StGB,
  • zur Auflösung von Wertungswidersprüchen z. B. bei Schutzaltersgrenzen und Strafrahmen,
  • zur Erweiterungen der Strafbarkeit und damit zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes (u.a. bei den Missbrauchstatbeständen in §§ 174a, 174c, 176 und 176a StGB),
  • zur Streichung überholter Straftatbestände (u.a. Kuppeleiverbot aus § 180 Abs. 1 StGB),
  • zur Modernisierung von Straftatbeständen insbesondere bei den Pornografiedelikten im Hinblick auf die modernen Kommunikationsmittel,
  • zur Neufassung oder Zusammenfassung von Straftatbeständen (u.a. für die Prostitutionsdelikte)

Hintergrund

In der Reformkommission haben sich seit Februar 2015 zwölf Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Gesetzgebung und Praxis an insgesamt 28 Sitzungstagen intensiv mit dem Sexualstrafrecht befasst und dabei fünfzehn weitere Sachverständige (u.a. die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, den Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Psychologen und Psychiater) angehört. Der Abschlussbericht enthält 61 Empfehlungen. Er ist abrufbar unter: www.bmjv.de/reformkommission.

BMJV, Pressemitteilung v. 19.07.2017