Gesetzgebung

Landtag: 109. Plenum (19.07.2017) – behandelte Gesetzentwürfe

Drei Gesetze wurden beschlossen: das Gesetz zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen (Einführung der neuen Gefahrenkategorie „drohende Gefahr“; Gefährdergewahrsam; elektronische Fußfessel, Quellen-TKÜ), das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Spielhallen: Vergrößerung Mindestabstand, Verlängerung Sperrzeiten) und das sog. Campus-Straubing-Gesetz. In Erster Lesung wurden der Gesetzentwurf zur Errichtung des Landesamts für Sicherheit in der Informationstechnik behandelt. Die nächste Plenarsitzung (110.) findet am 20.07.2017 statt.

Erste Lesung

In Erster Lesung wurde behandelt und nach Aussprache an den federführenden Ausschuss überwiesen:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Errichtung des Landesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, LT-Drs. 17/17726

  • Stichworte: LSI eigenständige IT-Sicherheitsbehörde (als erstes Bundesland); Gesetzentwurf regelt Aufgaben und Befugnisse: Gefahrenabwehr für staatliche IT-Infrastruktur, Mindeststandards, Warnungen, Datenschutz, Datenübermittlung, Einschränkung des Fernmeldegeheimnisses; Einfügung eines neuen Teils 2 ins BayEGovG (Art. 9-17); Beratung und Information von Kommunen und Bürgern in IT-Sicherheitsfragen; 200 IT-Sicherheitsexperten bis 2020; Ziel: Verabschiedung des Gesetzentwurfs durch den Landtag noch im Herbst; Änderung von Art. 122 Abs. 5 BayEUG; Änderung von § 3 Abs. 1 BayBITV.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtzags): hier.

Zweite Lesung / Beschluss

In Zweiter Lesung wurden behandelt und jeweils nach Aussprache beschlossen:

Gesetzentwurf der Staatsregierung über den „Technische Universität München – Campus Straubing für Biotechnologie und Nachhaltigkeit“ (Campus-Straubing-Gesetz – CSG), LT-Drs. 17/16132

  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier; Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Vorgangsmappe des Landtags: hier.

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen, LT-Drs. 17/16299

  • Stichworte zum Gesetzentwurf: Änderungen des PAG, BayDSG, LStVG; Einführung der sog. drohenden Gefahr als zusätzliche Gefahrbegriffskategorie; hieran anknüpfend Ausweitung von Generalklausel und Standardbefugnissen; Einfügung einer zusätzlichen Tatbestandsvariante zur rechtsgüterbezogenen Gefahrenabwehr bei der Erkennungsdienstlichen Behandlung; Schaffung einer speziellen Befugnis zu orts- und gebietsbezogenen Aufenthaltsge- und verboten sowie Kontaktverboten, zu deren Überwachung bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen ggf. auch die EAÜ angeordnet werden kann; Ergänzung des Gewahrsams um die Einfügung einer zusätzlichen Alternative der Abwehr einer Gefahr für bestimmte hochrangige Rechtsgüter sowie um den weiteren möglichen Gewahrsamsgrund des Nichtbefolgens einer angeordneten EAÜ-Maßnahme; Ausdrückliche Regelung von bestimmten Überwachungsmaßnahmen, insbesondere auch einer optischen und technischen Überwachung, bei Personen im polizeilichen Präventivgewahrsam durch Bezugnahme auf die Bestimmungen im BayStVollzG; Aufhebung der bisherigen gesetzlich absoluten Befristung der ohnehin richterlicher Entscheidung unterliegenden (Höchst)Dauer des Präventivgewahrsams von 14 Tagen; zugleich Schaffung einer flankierenden Verfahrensregelung, auf Grund derer eine hinreichende gerichtliche Überprüfung der Gewahrsamsvoraussetzungen gewährleistet ist; Erstreckung der bestehenden Befugnisse zur Durchsuchung von Personen auf Situationen drohender Gefahr; Wiedereinführung einer zweimonatigen Höchstspeicherfrist bei offenen Bild- und Tonaufzeichnungen nach Art. 32 PAG sowie Art. 21a BayDSG (bisher drei Wochen); Einfügung der neuen spezialgesetzlichen Befugnis zu einer (grds. richterlichen) Anordnung einer offenen EAÜ und der damit einhergehenden polizeilichen Datenerhebung sowie weiteren Verarbeitung in einem neu zu schaffenden Art. 32a PAG; Schaffung einer klaren gesetzlichen Regelung für präventivpolizeiliche Maßnahmen der Quellen-TKÜ (Überwachung des Inhalts von verschlüsselter Kommunikation, indem diese vor der Verschlüsselung beim Versender oder nach der Entschlüsselung beim Empfänger ausgeleitet wird); punktuelle Anpassung der Regelungen über die Verkehrsdatenerhebung an die aktuelle Fassung des TKG.
  • Vgl. Brodmerkel, Der Gesetzentwurf zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen – Gelungen mit Einschränkungen und Heidebach, Der Gesetzentwurf zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen – Wider rechtsstaatliche Kernsätze des Polizeirechts (beide zur Fassung des Gesetzentwurfs im Rahmen der Verbändeanhörung).
  • Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Vorgangsmappe des Landtags: hier.

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland, LT-Drs. 17/16719

  • Stichworte: Änderung des AGGlüStV: Änderung von Art. 9 Abs. 3 – Mindestabstand für neue Spielhallen (500 m Luftlinie zu anderen Spielhallen; bisher: 250 m; Mindestabstand bei bestehenden Spielhallen und solchen, für die der vollständige Antrag auf Erlaubnis bis zum 30.06.2017 gestellt wird, bleibt bei 250 m). Änderung von Art. 11 Abs. 2 – gesetzliche Sperrzeit künftig für alle Spielhallen von 3.00 Uhr bis 9.00 Uhr (bisher: 3.00 Uhr bis 6.00 Uhr); kommunale Möglichkeit, Sperrzeit zu verlängern.
  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier; Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Vorgangsmappe des Landtags: hier.

Sonstiges

  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.

Ass. iur. Klaus Kohnen; Foto/Abbildung: (c) ah_fotobox – Fotolia.com