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StMBW: Bayerische Hochschulen definieren Qualifizierungsziele für die befristete Beschäftigung ihrer wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach dem neuen WissZeitVG

„Die von den bayerischen Hochschulen definierten Qualifizierungsziele für die befristet beschäftigten wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schaffen mehr Transparenz für die Qualifikationswege unserer Nachwuchswissenschaftler“, sagte Wissenschaftsminister Dr. Ludwig Spaenle anlässlich der nun veröffentlichten Leitlinien der Uniklinika, Fachhochschulen und Kunsthochschulen. Die Hochschulen im Freistaat haben sich seit der Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) im März 2016 mit der Definition von Qualifizierungszielen für den wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchs befasst.

Während die Universitäten angesichts der Bandbreite und Heterogenität des universitären Fächerspektrums einrichtungsspezifische Ziele definieren, haben die Universitätsklinika, die Fachhochschulen und die Kunsthochschulen jeweils im Einvernehmen mit dem Wissenschaftsministerium Leitlinienpapiere einen hochschulübergreifenden Katalog von Qualifizierungszielen erarbeitet. Minister Spaenle betonte:

„Alle bayerischen Hochschuleinrichtungen bekennen sich damit in beispielhafter Weise zu ihrer Beschäftigungsverantwortung für den wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchs. Dieses Bekenntnis fügt sich nahtlos in die freiwillige Vereinbarung der bayerischen Hochschulen aus dem Jahr 2015 ein.“

Mit der Novellierung des WissZeitVG vom März 2016 hatte der Bundesgesetzgeber klargestellt, dass der Abschluss von Zeitverträgen mit dem wissenschaftlichen Nachwuchs gem. § 2 Abs. 1 WissZeitVG zur Förderung der eigenen wissenschaftlichen Qualifizierung der Beschäftigten erfolgt. Die Vertragsdauer ist so zu bemessen, dass sie der angestrebten Qualifizierung angemessen ist. Die Festlegung von Qualifizierungszielen und deren üblicher Dauer ist dabei nach Auffassung des Gesetzgebers „ureigene Aufgabe der Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen“. Die bayerischen Hochschulen nehmen diesen Auftrag des Bundesgesetzgebers ernst und gestalten die Qualifizierung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses für ihren Bereich verlässlich und transparent.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.km.bayern.de/wissenschaftler/wissenschaftspolitik.html.

StMBW, Pressemitteilung v. 21.07.2017