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Bayerischer Städtetag: Einheimischenmodelle sind unter Bedingungen möglich – EU-Kommission stellt Vertragsverletzungsverfahren ein

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Mit einer Pressemitteilung vom 14.07.2017 hat das Bundesbauministerium mitgeteilt, dass die EU-Kommission das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der in Bayern und Nordrhein-Westfalen praktizierten Einheimischenmodelle eingestellt hat. Damit bestätigt die Kommission die im Mai von Bundesbauministerium und Freistaat Bayern erzielte Einigung auf ein Richtlinienmodell. Der Bayerische Städtetag und der Bayerische Gemeindetag haben ihre Mitglieder bereits genauer informiert.

Grundlage für die Einstellungsentscheidung der EU-Kommission war eine Ergänzung des § 11 BauGB in der letzten Novelle des Baugesetzbuches, wonach Gegenstand eines städtebaulichen Vertrags der Erwerb angemessenen Wohnraums durch einkommensschwächere und weniger begüterte Personen der örtlichen Bevölkerung sein kann. Mit dieser gesetzlichen Verankerung des Einheimischenmodells und dem Hinweis in der Begründung auf das Leitlinienmodell sah die EU-Kommission dessen Umsetzung als hinreichend gesichert an.

Das Leitlinienmodell unterscheidet zwischen Zugangsvoraussetzungen und einer Abwägungsentscheidung. Als Zugangsvoraussetzung sind Einkommens- und Vermögensobergrenzen vorgesehen, die in kommunalen Einheimischenmodellen eingehalten werden müssen. Eine angemessene Berücksichtigung von Ortsansässigkeitskriterien, etwa Wohnen, Arbeiten oder Ehrenamt, ist innerhalb der Abwägungsentscheidung möglich.

Das Leitlinienmodell sieht vor, dass Ortsansässigkeitskriterien maximal eine Gewichtung von fünfzig Prozent einnehmen dürfen. Daneben müssen soziale Kriterien, beispielsweise ein geringes Einkommen, ein geringes Vermögen, die Kinderzahl oder der Familienstand, zum Anschlag kommen. Innerhalb dieses Rahmens können und sollen Kommunen eine den örtlichen Besonder- EU-Kommission stellt Vertragsverletzungsverfahren ein Einheimischenmodelle sind unter Bedingungen möglich heiten Rechnung tragende Gestaltung selbst vornehmen. Der Bayerische Städtetag und der Bayerische Gemeindetag haben ihren Mitlgiedern in verschiedenen Beiträgen Gestaltungsmöglichkeiten im Einzelnen näher erläutert.

Bayerischer Städtetag, Informationsbrief Nr. 8/9 v. 09.08.2017