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SG München: Elterngeldrecht – Nachweis des Einkommens aus nichtselbständiger Tätigkeit

Sachgebiet: Sozial-, Jugendschutz-, Kindergartenrecht / SG München, Urt. v. 17.08.2017 – S 46 EG 93/15 / Weitere Schlagworte: anzusetzendes Einkommen, wenn der Arbeitgeber den Lohn nicht oder nur teilweise bezahlte

Leitsätze:

  1. Nach § 2c Abs. 2 und 3 BEEG sind die Lohn- und Gehaltsbescheinigungen die Grundlage der Einkommensermittlung. Die Behörde kann gemäß § 60 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB I vom Antragsteller regelmäßig die Vorlage dieser Bescheinigungen verlangen.
  2. Wenn Zweifel an der Richtigkeit der Bescheinigungen bestehen oder diese ausnahmsweise nicht vorgelegt werden können, ist das Einkommen von Amts wegen zu ermitteln. Dann kommen auch andere Beweismittel in Frage, für die aber die Richtigkeitsvermutung nach § 2c Abs. 2 S. 2 BEEG nicht gilt.
  3. Zur Bestimmung der Abzugsmerkmale nach § 2c Abs. 3 BEEG, wenn für mehrere Monate keine Lohn- und Gehaltsbescheinigungen vorliegen.