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DStGB: Mindestens 17.000 freie Plätze in Erstaufnahmeeinrichtungen – Kapazitäten nutzen, Kosten sparen, Verfahren vereinfachen und beschleunigen

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Der Deutsche Städte- und Gemeindebund appelliert angesichts der hohen Zahl freistehender Erstaufnahmeeinrichtungen erneut an Bund und Länder, Asylsuchende bis zum Abschluss ihrer Verfahren und bis zu ihrer Identitätsklärung zu verpflichten, in den Einrichtungen zu bleiben und erst gar nicht auf die Kommunen zu verteilen.

Die Aufnahme- und Integrationsfähigkeit der Kommunen bleibt trotz sinkender Zahl der Schutzsuchenden in Deutschland begrenzt. Bereits heute stoßen die Kommunen im Hinblick auf die dezentrale Unterbringung, Kindergartenbetreuung und schulische Ausbildung an ihre Grenzen. Wir werden mit bis zu 300.000 zusätzlichen Kindern und Jugendlichen im Bildungssystem rechnen müssen. Hierfür muss die notwendige Infrastruktur, mehr Gebäude, Personal und Busse vorgehalten werden. Darüber müssen Aufnahmekapazitäten für all diejenigen vorgehalten werden, die – etwa auf Grund des Familiennachzugs – noch kommen werden.

Wir müssen die Kommunen zwingend stärker entlasten, damit sie sich um die Flüchtlinge kümmern können, die tatsächlich schutzbedürftig sind. Alles andere gefährdet die Integration alle derjenigen mit Bleibeperspektive und die Akzeptanz des Asylrechts in der Bevölkerung.

Die Kapazitäten in den Einrichtungen der Länder sind vorhanden und müssen auch genutzt werden. In fast allen Bundesländern stehen Erstaufnahmeeinrichtungen mit einer Aufnahmekapazität von insgesamt rd. 17.000 Plätzen leer, was jährlich Kosten in Millionenhöhe verursacht. Zugleich müssen die Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie verwaltungsgerichtlichen Klageverfahren dringend weiter beschleunigt werden. Gerade die Verwaltungsgerichte müssen im Hinblick auf die mittlerweile rd. 280.000 anhängigen Klageverfahren der Asylbewerber dringend personell besser ausgestattet werden. Zudem könnte die Zuständigkeit beim BVerwG gebündelt werden, um die Situation zu verbessern.

Bund und Länder sind zudem gefordert, abgelehnte und vollziehbar ausreisepflichtige Asylbewerber konsequent zurückzuführen und Abschiebehindernisse stärker zu überprüfen. Es ist nicht hinnehmbar, dass derzeit rd. 230.000 ausreisepflichtige Personen in Deutschland leben, die auf Grund fehlender Pässe oder mangelnder Rücknahmebereitschaft der Herkunftsländer nicht zurückgeführt und zugleich nicht an Integrationsmaßnahmen teilhaben können.

DStGB, Aktuelles v. 24.08.2017