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AllMBl. (08/2017): Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017 bis 2020

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Die o.g. Richtlinie – Bek. des StMAS v. 08.08.20172017 (Az. II4/6511-1/422) – wurde am 31.08.2017 veröffentlicht (AllMBl. S. 332). Die Förderung dient der Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze. Gefördert werden die zuwendungsfähigen Ausgaben für Investitionen (Neubau-, Ausbau-, Umbau-, General- und Teilsanierungsinvestitionen) zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen i.S.v. Art. 2 Abs. 1 BayKiBiG und in der Großtagespflege i.S.v. Art. 2 Abs. 4, Art. 9 Abs. 2 Satz 2 BayKiBiG. Zuwendungsempfänger sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise und kreisfreie Städte) und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden.

Die Bek. tritt rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2024 außer Kraft.

(koh)