Aktuelles

AllMBl. (08/2017): Richtlinie zur Unterstützung von Kommunen bei der Kofinanzierung der Mehrgenerationenhäuser in Bayern

©pixelkorn - stock.adobe.com

Die o.g. Richtlinie – Bek. des StMAS v. 17.07.2017 (Az. III1/6627-1/34) – wurde am 31.08.2017 veröffentlicht (AllMBl. S. 325). Hiernach wird Kommunen (Städten, Gemeinden, Landkreisen), die sich im Rahmen des Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus 2017–2020 an der Kofinanzierung eines Mehrgenerationenhauses beteiligen, ihre finanzielle Mehrbelastung teilweise erstattet.

Die Bek. tritt rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft und am 31.12.2017 außer Kraft.

(koh)